Es gibt z.Zt noch keine Promillegrenze für Fußgäger!
Aber: wenn der begründete Verdacht auf Alkoholrausch bzw. Alkoholmißbrauch besteht kann der Führerschein einbehalten werden.
Was aber viel schlimmer sein kann: die Behörden können den Staßenverkehrsämtern einen Hinweis auf Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß geben.
Dann könnte ein MPU ins Haus stehen.
na denn Prost....
meint Ansgar
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAber: wenn der begründete Verdacht auf Alkoholrausch bzw. Alkoholmißbrauch besteht kann der Führerschein einbehalten werden.
Was aber viel schlimmer sein kann: die Behörden können den Staßenverkehrsämtern einen Hinweis auf Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß geben.
Dann könnte ein MPU ins Haus stehen.
na denn Prost....
meint Ansgar