Ich glaube in der StVZO heißt es sinngemäß:
"Es dürfen nur die vorgeschriebenen licht-
technischen Anlagen installiert sein."
D. h., alles was nicht vorgeschrieben ist,
darf auch nicht zusätzlich angebaut werden.
Ich denke, die einzige Ausnahme sind Anlagen,
die einem späteren Rechtsstand entsprechen
wie z. B. Reflexstreifen am Reifen statt oder
zusätzlich zu den originalen Seitenstrahlern.
Möglichweise ist das aber auch nicht zulässig.
Ich lese gerade in meinen ABEs, dass ich die
ULO-Box gar nicht hätte abbauen dürfen. Uiuiuiui...!
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technischen Anlagen installiert sein."
D. h., alles was nicht vorgeschrieben ist,
darf auch nicht zusätzlich angebaut werden.
Ich denke, die einzige Ausnahme sind Anlagen,
die einem späteren Rechtsstand entsprechen
wie z. B. Reflexstreifen am Reifen statt oder
zusätzlich zu den originalen Seitenstrahlern.
Möglichweise ist das aber auch nicht zulässig.
Ich lese gerade in meinen ABEs, dass ich die
ULO-Box gar nicht hätte abbauen dürfen. Uiuiuiui...!