Höma X , die Bescheinigung , welche den Einsatz einer zugelassenen , mit Prüfnummer versehenen LED-Lampe an meiner Saxo verbietet mußt du mir aber erst mal zeigen . Ist ja nicht so dass ich über keinerlei ABE bezüglich einer Saxo verfüge . Nirgendwo steht da geschrieben welche Bauart ein Lampe bzw. ein Leuchtmittel haben muß . Lediglich eine elektronische Fahrrad - Standlicht - Umschaltung ist dort aufgeführt . Wenn diese Umschaltung innerhalb einer moderneren Lampe erfolgt ist diese Forderung auch erfüllt und da wird keiner nicht etwas gegen haben . Sicherheit auf andere Art und Weise und mit einer zugelassenen Lampe ist dann hergestellt .
In der Übereinstimmungsbescheinigung für neuere Saxonetten steht dann nix mehr mit Standlichtumschaltung .
Dieses übernimmt ein mit Zulassungsnummer versehenes Rücklicht .
Ich empfehle dann mal einen Blick in die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/BJNR039400993.html
Und hier dann der Teil mit Aussage zur vorgeschriebenen Beleuchtung :
Mofas, die den in der Anlage aufgeführten Merkmalen entsprechen (Leichtmofas), dürfen abweichend von § 50 Abs. 6a und § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung lichttechnische Einrichtungen haben, wie sie für Fahrräder nach § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben sind. Dies gilt nur, wenn die in der Anlage Nummer 1.7 genannten Auflagen erfüllt sind.
Da steht dann nix, überhaupt nix , von keine LED-Beleuchtung zugelassen oder so - Nee, Nee !
Lichttechnische Einrichtungen , wie sie für Fahrräder nach § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben sind dürfen die Saxos haben.
Und haben Fahrräder denn nun auch LED-Beleuchtung und auch sogar mit Prüfzeichen - Na , Na , Na... ?
Ich bleibe dann dabei dass der Nico evtl. mit einer nicht zugelassenen LED-Lampe unterwegs war, der kontrollierende Polizist dieses bemerkt hat , ein Bußgeld verhangen hat und der Nico einen Teil vom Vorfall bei der Schilderung vergessen hat. Eigentlich müßte dann aber auch eine Vorführung angeordnet worden sein .
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenIn der Ãœbereinstimmungsbescheinigung für neuere Saxonetten steht dann nix mehr mit Standlichtumschaltung .
Dieses übernimmt ein mit Zulassungsnummer versehenes Rücklicht .
Ich empfehle dann mal einen Blick in die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Leichtmofa-Ausnahmeverordnung)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvrausnv/BJNR039400993.html
Und hier dann der Teil mit Aussage zur vorgeschriebenen Beleuchtung :
Mofas, die den in der Anlage aufgeführten Merkmalen entsprechen (Leichtmofas), dürfen abweichend von § 50 Abs. 6a und § 53 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung lichttechnische Einrichtungen haben, wie sie für Fahrräder nach § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben sind. Dies gilt nur, wenn die in der Anlage Nummer 1.7 genannten Auflagen erfüllt sind.
Da steht dann nix, überhaupt nix , von keine LED-Beleuchtung zugelassen oder so - Nee, Nee !
Lichttechnische Einrichtungen , wie sie für Fahrräder nach § 67 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschrieben sind dürfen die Saxos haben.
Und haben Fahrräder denn nun auch LED-Beleuchtung und auch sogar mit Prüfzeichen - Na , Na , Na... ?
Ich bleibe dann dabei dass der Nico evtl. mit einer nicht zugelassenen LED-Lampe unterwegs war, der kontrollierende Polizist dieses bemerkt hat , ein Bußgeld verhangen hat und der Nico einen Teil vom Vorfall bei der Schilderung vergessen hat. Eigentlich müßte dann aber auch eine Vorführung angeordnet worden sein .