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Saxonette- und Spartamet- Forum

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NL-Motor: Zulassung - Thumbnail von Stephan58 Stephan58 - 03.08.22 15:11 Uhr Klicks:23
Beim Suchen nach einem alten Thema fand ich Herberts Beitrag, wonach er für einen NL-Motor über 400 Euro Strafe zahlen mußte.
Bei mir war es so: Der Originalmotor gab seinen Geist auf (irgendwie hatte das Drehteil darin viel zuviel Spielraum), und da niemand einen Ersatzmotor anbot, mußte ich einen gebrauchten aus den NL nehmen, der nicht gedrosselt ist, also offiziell 25 km fährt. Ich wurde deswegen noch nie belangt, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es damit Probleme geben sollte, da ja ein gedrosselter Motor nicht mehr angeboten wird. Es kann ja nicht verlangt werden, daß man seine Sax wegwirft. Außerdem lief auch dieser neue Motor nie mehr als 22 km. Sollte ich deswegen belangt werden, würde ich in jedem Falle vor Gericht gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Richter verlangt, meine Saxonette zu entsorgen.
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Re: NL-Motor: Zulassung - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 03.08.22 16:46 Uhr Klicks:23
Hallo Stephan,
nicht ich wurde zur Kasse gebeten. Es war einer meiner Kunden.

Heute war er wieder bei mir. Er wurde erneut angehalten und wieder zur Kasse gebeten, da das LED Rücklicht und die Reifengröße nicht ABE-konform waren.
20 Eur

Gruß

Herbert
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Re: NL-Motor: Zulassung - Thumbnail von Sven Becker Sven Becker - 03.08.22 18:23 Uhr Klicks:22
Komisch, das Rücklicht wird in meiner ABE (1988)
gar nicht erwähnt :skeptisch:

Die Reifen schon.
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Re: NL-Motor: Zulassung - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 04.08.22 11:49 Uhr Klicks:20
Kann mir mal jemand sagen ob das Rücklicht

a) batteriebetrieben oder dynamobetrieben ist?
b) wo ist das Rücklicht montiert? Höhe in cm vom Boden oder an alter Stelle.?
c) in welcher Verordnung/Gesetz ist festgeschrieben, daß ein Fahrrad mit Hilfsmotor keine LED -Leuchten haben darf?

Ich denke, daß die Antworten doch wichtig sind für jeden Saxofahrer in Deutschland.
.....und wieso dürfen E-Bikes LED haben? Steht das in der ABE geschrieben?
Was ist mit dem Rückspiegel?? Hoffentlich haben die Zahnkränze die erforderliche Zähnezahl. Und wieso dürfen die Fahrradreifen Automobilventile haben? Auch der original Sattel ist doch Vorschrift oder?

Wenn mich jemand anhalten sollte mit solchen Kinkerlitzchen, ich würde ihn sofort verklagen.
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Re: NL-Motor: Zulassung - Thumbnail von Sven Becker Sven Becker - 04.08.22 12:35 Uhr Klicks:23
Ruhig Blut, Wilhelm! :streichel:

c) würde mich auch interessieren.
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