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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Hallo.

Ich habe noch mal geschaut welche Informationen es auch hier zu Anhängern hinter den Fahrzeugen gibt, aber es wurde scheinbar nie wirklich endgültig.
Es braucht eine extra Zulassung einer Anhängerkupplung beim TÜV, DEKRA etc.?
Aber die Anhänger selbst sind absolut Zulassungsfrei, da hat man beim Bau bis auf die Maße (Breite bis 1m, Länge theoretisch 12m inkl. Fahrzeug) DIY-Freiheit.

Ich fand auch die Behauptung das eine Hebi M3 keiner Abnahme bedarf.
In meiner Erinnerung muss man nur einen Zettel mit Skizze wie es montiert sein muss, mitführen.
Dann hat aber auch mal jemand behauptet dass der Anhänger dahinter dann einer ABE bedarf.
Und wenn es die bis auf ein paar Kisten für die Schwalbe nicht gibt, was soll man denn hinter einer Saxonette ziehen?



Ich hatte mich wegen des geringen Verbrauch (1l/100km ohne Anhängerund bei ~75Kg?) auf diese "Fahrräder" fokussiert, aber wie sieht das eigentlich allgemein im Bereich der Zweiräder die Anhänger ziehen dürfen aus?
"Leichtmofas" haben was Anhänger angeht doch die gleichen Regeln wie jedes normale Mofa, oder?
Ich bin mir da aktuell nicht sicher.
Man hat bei gleicher Geschwindigkeit zumindest Helmpflicht beim normalen Mofa...
Wo steht denn der Verbrauch bei einem sparsamen Mofa?
Die Gepäckträger sind da ja stabiler, auch die Streben an der Seite runter zum Hinterrad.
Wenn das aber bei der maximalen Anhängelast keinen Unterschied macht, ist es auch kein großer Vorteil mehr...
Und dann wäre da immer noch der Verbrauch von Saxonette vs. sparsames Mofa.

Ich habe ja Klasse 3, und einen Roller, so ein Fahrzeug wäre nur wegen der Anhängermöglichkeit zusätzlich interessant.
Für die in Kauf zu nehmende halbe Höchstgeschwindigkeit gibt es wenigstens noch deren geringeren Verbrauch.
Obwohl die Kisbee 4T von 2013 die ich habe, theoretisch evtl. (keine sicheren Informationen im Netz gefunden, nur ein PDF von Peugeot worin 2,1l stehen, und ich es auf meine Annehme, weil neuere mit passivem Einspritzer scheinbar mit 1,7l angegeben werden) 2,1l/100km braucht, und bei mir auf Strecke 2,9l/100km brauchte (mit neuen Ringen, neuem Kolben und neuem Kreuzschliff).
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Ähmm...:confused: ...:denken: ...:error:
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Wieso "Error"?
Ja, das ist ein Thema wo viele nicht ganz sicher sind.
Vermutlich nicht mal Polizisten, die einem dann evtl. Ärger machen können.
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Ahoi, Tobias,

mein Anhänger ging so durch, aber die
ursprünglich dreieckigen Rückstrahler
wurden zurecht bemängelt.



Saxo-nette Grüße :wink:

Sven
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Was heißt "so durch"?
Beim TÃœV/DEKRA/GÃœS?

Ist das nicht einfach irgendeine Fahrrad-AHK an der Sattelstange?
Ich dachte man MUSS die Hebie M1 für gebraucht €70-€100 nehmen, UND dann noch beim TÜV... abnehmen lassen.
Und auch dann weiß ich nicht sicher, ob ich dann einfach alles hinten dran hängen darf, dass die Regeln für z.B. Anhänger hinter Fahrrädern erfüllt.
Ich habe noch einen Fahrrad-Anhänger, leer rund 38Kg.
Ähnlich dem im Foto. Auch ungebremst.
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Ahoi, Tobias,

ja, Du hast richtig gesehen: das ist eine stinknormale,
günstige Kupplung, wie man sie in jedem Fahrradladen
kriegt (filmer, 9 - 10 €).

"so durch" heißt, dass sich bei Gelegenheit im Straßen-
verkehr ein Polizist nur über die dreieckigen Rückstrahler
mokierte*; die simple Kupplung wurde nicht bemängelt.

Saxo-nette Grüße :wink:

Sven

________________
* dies übrigens mit dem Hinweis, die Saxonette sei "kein
Motorfahrzeug"!
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Ich meine auf diesen Seiten schon Fehler gesehen zu haben.
Hatte auch unter mehreren dieser "Bußgeld..."-Seiten kommentiert.
Z.B. das Gesamtgewicht.
Steht nicht in "Bedienungsanleitungen" drin, oder irre ich mich da?
Das steht ja nur drin, wenn ein Fahrzeug eine AHK hat oder der Hersteller das vorsieht.

Z.B. findet sich nichts über diese "40kg ungebremst" und "80 Kg gebremst" in Gesetzen. Da steht "sollte". Sollte man im juristischen Kontext nicht verwenden :wink: .
Aber eine Formel für Kraftfahrräder wo man dann bei einem 100Kg schweren Roller evtl. auf gebremst 175Kg (Hausnummer, irgendwo unter 200Kg könnte es gewesen sein, was ich mal für einen Roller berechnete) kommen könnte.

Die meisten schrauben evtl. einfach irgendwas dran, und fahren los, daher ist das evtl. so ein umstrittenes Thema.
Ich bin eher der "Zulässig"-Typ, hatte auch nie ein Fahrzeug "frisiert".


Womit ich mich bei meiner letzten Recherche abfand waren die Maße, die scheinbar kleiner sind als 2,55m Breite, 4m Höhe und 12m Länge (inkl. des ziehenden Fahrzeug).

Habe das dort gelesen (quasi nochmal), und über TÜV-Abnahmen, ABE etc. steht da leider nichts.
Also für das Fahrzeug und den Anhänger.
Gibt es dazu harte Quellen?
Im Idealfall von einem Anwalt (Blog, Artikel etc.).
Und wenn man eine beliebige Fahrrad-AHK anbringen darf, aber dann abnehmen lassen muss, wäre interessant welche da qualitativ in Frage kommen, wie die Verbaut werden muss, und was dann die Abnahme kostet.
Dagegen muss man dann die Gebrauchtkauf-Kosten für eine Hebie M1 setzen, die wenn sie keine Abnahme braucht evtl. trotz der evtl. €70 noch lohnen würde.

Warum gibt es nur die M1 mit Gutachten?
Wenn jede Einzelperson so etwas für das eigene Fahrzeug mit AHK abnehmen lassen kann, warum wird dann nicht einmalig von einer Interessengruppe (wie einem Forum etc.) die AHK selbst mit einem Gutachten bei TÜV, DEKRA etc. inkl. Regel-Skizze (oder Foto) versehen?
Der Aufwand kann ja nicht größer und teurer sein, zumindest nach der Logik dass es auch im Einzelfall die Anforderungen der Regeln erfüllen muss.
Ich sah einen "Schein" zu sei einer M1, mit Feldern für das Fahrzeug.
Das was ich bisher las war, dass die Montage-Skizze in Verbindung mit der allgemeinen Zulassung der AHK ausreicht :skeptisch: .
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