Ich meine auf diesen Seiten schon Fehler gesehen zu haben.
Hatte auch unter mehreren dieser "Bußgeld..."-Seiten kommentiert.
Z.B. das Gesamtgewicht.
Steht nicht in "Bedienungsanleitungen" drin, oder irre ich mich da?
Das steht ja nur drin, wenn ein Fahrzeug eine AHK hat oder der Hersteller das vorsieht.
Z.B. findet sich nichts über diese "40kg ungebremst" und "80 Kg gebremst" in Gesetzen. Da steht "sollte". Sollte man im juristischen Kontext nicht verwenden
.
Aber eine Formel für Kraftfahrräder wo man dann bei einem 100Kg schweren Roller evtl. auf gebremst 175Kg (Hausnummer, irgendwo unter 200Kg könnte es gewesen sein, was ich mal für einen Roller berechnete) kommen könnte.
Die meisten schrauben evtl. einfach irgendwas dran, und fahren los, daher ist das evtl. so ein umstrittenes Thema.
Ich bin eher der "Zulässig"-Typ, hatte auch nie ein Fahrzeug "frisiert".
Womit ich mich bei meiner letzten Recherche abfand waren die Maße, die scheinbar kleiner sind als 2,55m Breite, 4m Höhe und 12m Länge (inkl. des ziehenden Fahrzeug).
Habe das dort gelesen (quasi nochmal), und über TÜV-Abnahmen, ABE etc. steht da leider nichts.
Also für das Fahrzeug und den Anhänger.
Gibt es dazu harte Quellen?
Im Idealfall von einem Anwalt (Blog, Artikel etc.).
Und wenn man eine beliebige Fahrrad-AHK anbringen darf, aber dann abnehmen lassen muss, wäre interessant welche da qualitativ in Frage kommen, wie die Verbaut werden muss, und was dann die Abnahme kostet.
Dagegen muss man dann die Gebrauchtkauf-Kosten für eine Hebie M1 setzen, die wenn sie keine Abnahme braucht evtl. trotz der evtl. €70 noch lohnen würde.
Warum gibt es nur die M1 mit Gutachten?
Wenn jede Einzelperson so etwas für das eigene Fahrzeug mit AHK abnehmen lassen kann, warum wird dann nicht einmalig von einer Interessengruppe (wie einem Forum etc.) die AHK selbst mit einem Gutachten bei TÜV, DEKRA etc. inkl. Regel-Skizze (oder Foto) versehen?
Der Aufwand kann ja nicht größer und teurer sein, zumindest nach der Logik dass es auch im Einzelfall die Anforderungen der Regeln erfüllen muss.
Ich sah einen "Schein" zu sei einer M1, mit Feldern für das Fahrzeug.
Das was ich bisher las war, dass die Montage-Skizze in Verbindung mit der allgemeinen Zulassung der AHK ausreicht
.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenHatte auch unter mehreren dieser "Bußgeld..."-Seiten kommentiert.
Z.B. das Gesamtgewicht.
Steht nicht in "Bedienungsanleitungen" drin, oder irre ich mich da?
Das steht ja nur drin, wenn ein Fahrzeug eine AHK hat oder der Hersteller das vorsieht.
Z.B. findet sich nichts über diese "40kg ungebremst" und "80 Kg gebremst" in Gesetzen. Da steht "sollte". Sollte man im juristischen Kontext nicht verwenden
Aber eine Formel für Kraftfahrräder wo man dann bei einem 100Kg schweren Roller evtl. auf gebremst 175Kg (Hausnummer, irgendwo unter 200Kg könnte es gewesen sein, was ich mal für einen Roller berechnete) kommen könnte.
Die meisten schrauben evtl. einfach irgendwas dran, und fahren los, daher ist das evtl. so ein umstrittenes Thema.
Ich bin eher der "Zulässig"-Typ, hatte auch nie ein Fahrzeug "frisiert".
Womit ich mich bei meiner letzten Recherche abfand waren die Maße, die scheinbar kleiner sind als 2,55m Breite, 4m Höhe und 12m Länge (inkl. des ziehenden Fahrzeug).
Habe das dort gelesen (quasi nochmal), und über TÜV-Abnahmen, ABE etc. steht da leider nichts.
Also für das Fahrzeug und den Anhänger.
Gibt es dazu harte Quellen?
Im Idealfall von einem Anwalt (Blog, Artikel etc.).
Und wenn man eine beliebige Fahrrad-AHK anbringen darf, aber dann abnehmen lassen muss, wäre interessant welche da qualitativ in Frage kommen, wie die Verbaut werden muss, und was dann die Abnahme kostet.
Dagegen muss man dann die Gebrauchtkauf-Kosten für eine Hebie M1 setzen, die wenn sie keine Abnahme braucht evtl. trotz der evtl. €70 noch lohnen würde.
Warum gibt es nur die M1 mit Gutachten?
Wenn jede Einzelperson so etwas für das eigene Fahrzeug mit AHK abnehmen lassen kann, warum wird dann nicht einmalig von einer Interessengruppe (wie einem Forum etc.) die AHK selbst mit einem Gutachten bei TÜV, DEKRA etc. inkl. Regel-Skizze (oder Foto) versehen?
Der Aufwand kann ja nicht größer und teurer sein, zumindest nach der Logik dass es auch im Einzelfall die Anforderungen der Regeln erfüllen muss.
Ich sah einen "Schein" zu sei einer M1, mit Feldern für das Fahrzeug.
Das was ich bisher las war, dass die Montage-Skizze in Verbindung mit der allgemeinen Zulassung der AHK ausreicht