Hallo Georg,
die Stadt Köln schreibt folgendes:
Auch Sie benötigen eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug, um die Umweltzone zu befahren.
...
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie nicht.
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt/feinstaub/umweltzonen/artikel/11546/index.html#sm16
Anderswo gibt es folgendes zu lesen:
Bei Wikipedia steht:
Der Tüv Süd schreibt dazu:
Im besten Falle haben sie also noch eine Galgenfrist, wobei ich bezüglich der Wikipedia-Aussage noch nicht weiter nachgeforscht habe.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendie Stadt Köln schreibt folgendes:
Zitat:
Ausländische Touristinnen und Touristen mit PKW
Ausländische Touristinnen und Touristen mit PKW
Auch Sie benötigen eine Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug, um die Umweltzone zu befahren.
...
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie nicht.
Quelle: http://www.stadt-koeln.de/bol/umwelt/feinstaub/umweltzonen/artikel/11546/index.html#sm16
Anderswo gibt es folgendes zu lesen:
Zitat:
Auch ausländische Fahrzeuge, die eine Umweltzone befahren wollen, benötigen eine Feinstaubplakette. Das gilt auch für kurze Besuche oder touristische Anlässe.
Auch ausländische Fahrzeuge, die eine Umweltzone befahren wollen, benötigen eine Feinstaubplakette. Das gilt auch für kurze Besuche oder touristische Anlässe.
Bei Wikipedia steht:
Zitat:
Alle Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind bis zum 31. Dezember 2008 vom Verbot ausgenommen.
Alle Kraftfahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind bis zum 31. Dezember 2008 vom Verbot ausgenommen.
Der Tüv Süd schreibt dazu:
Zitat:
Feinstaubplakette ==> für im Ausland zugelassene Fahrzeuge § 6 BImSchG hier
Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls mit einer Plakette ausgerüstet sein, wenn sie in eine Umweltzone einfahren möchten. Bei der Einstufung ausländischer Fahrzeuge in eine Schadstoffgruppe ist allerdings der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend und nicht die Emissionsschlüsselnumm
Feinstaubplakette ==> für im Ausland zugelassene Fahrzeuge § 6 BImSchG hier
Ausländische Fahrzeuge müssen ebenfalls mit einer Plakette ausgerüstet sein, wenn sie in eine Umweltzone einfahren möchten. Bei der Einstufung ausländischer Fahrzeuge in eine Schadstoffgruppe ist allerdings der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges maßgebend und nicht die Emissionsschlüsselnumm
Im besten Falle haben sie also noch eine Galgenfrist, wobei ich bezüglich der Wikipedia-Aussage noch nicht weiter nachgeforscht habe.