Jetzt mal eine Frage, im Jahre 2002 mußte ich wegen Überhöhte Geschwindigkeit meinen Lappen für einen Monat abgeben,(angeblich wäre ich 109 Kmh innerhalb Geschl.Ortschaft gefahren) , am Ende der Verhandlung fragte ich den Richter ob ich ein Leichtmofa fahren darf, dies wurde von Ihm genehmigt aber nur wenn es Pedale und nur einen Sitz hat.
Jetzt ist einem Bekannten das gleiche Passiert und ich wollte Ihm eine Saxo für 2 Monate leihen, aber er meinte das er gar kein Motorrisiertes Fahrzeug fahren darf, er ist aber vor dem 31.März 1965 geboren, und deshalb bin ich auch der Meinung das man Saxos auch ohne Führerschein fahren darf. Der Gesetzgeber sagt jeder der vor dem 31.März1965 geboren ist braucht keine Prüfbescheinigung. Es steht ja auch vorne auf der Betriebserlaubniss.
Ein Rückruf beim Richter blieb erfolglos, er darf kein Motorisiertes Farzeug Fahren, aus und basta.
Was sagt Ihr dazu habt Ihr da irrgend welche Erfahrungen, oder haben wir sogar einen Rechtsanwalt im Forum der sich da auskennt.
micha
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Ein Rückruf beim Richter blieb erfolglos, er darf kein Motorisiertes Farzeug Fahren, aus und basta.
Was sagt Ihr dazu habt Ihr da irrgend welche Erfahrungen, oder haben wir sogar einen Rechtsanwalt im Forum der sich da auskennt.
micha