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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Dampframme Dampframme - 06.01.09 03:15 Uhr Klicks:113
Hallo Dampframme:wink: ,
da hat der Herr Richter aber nicht alle Umstände mit in Betracht gezogen,guckst Du hier :

Wurde gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene für den begrenzten Zeitraum des Fahrverbotes keine Kraftfahrzeuge (KFZ) mehr im öffentlichen Straßenraum führen. Das Fahrverbot bezieht sich auf sämtliche KFZ und damit auch auf "Fahrräder mit Hilfsmotor" (Mofas). Vom Fahrverbot können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (vgl. § 6 FeV) explizit ausgenommen werden. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein amtlich zu verwahren. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder an den Betroffenen ausgehändigt.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene sämtliche Besitzstände, d.h. sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.

Es sind demnach verschiedene Falllösungen denkbar:

1. Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine Mofas im öffentlichen Straßenraum führen. Andernfalls macht er sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (vgl. § 21 StVG) strafbar...

2. Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Prüfbscheinigung...

3. Ist der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann...

Selbst wenn er nach dem 01.04.65 geboren worden wäre,könnte er in jeder Fahrschule eine Mofaprüfbescheinigung beantragen,da diese nach dem Gesetz keine Fahrerlaubnis darstellt. Bei Entzug der Fahrerlaubnis reine Formsache,da ja die Regeln im Strassenverkehr bekannt sein dürften.

Also leih´ihm eine Saxo,pass aber auf,dass er sie wieder rausrückt.Du weisst ja: dieser verfluchte Virus....

Gruss Claus
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Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Toni Toni - 10.10.09 07:52 Uhr Klicks:60
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