Anzeige:

Saxonette- und Spartamet- Forum

Zurück zu: Saxonette- und Spartamet- Forum | Kompletter Thread
Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Dampframme Dampframme - 06.01.09 03:15 Uhr Klicks:113
Jetzt mal eine Frage, im Jahre 2002 mußte ich wegen Überhöhte Geschwindigkeit meinen Lappen für einen Monat abgeben,(angeblich wäre ich 109 Kmh innerhalb Geschl.Ortschaft gefahren) , am Ende der Verhandlung fragte ich den Richter ob ich ein Leichtmofa fahren darf, dies wurde von Ihm genehmigt aber nur wenn es Pedale und nur einen Sitz hat.
Jetzt ist einem Bekannten das gleiche Passiert und ich wollte Ihm eine Saxo für 2 Monate leihen, aber er meinte das er gar kein Motorrisiertes Fahrzeug fahren darf, er ist aber vor dem 31.März 1965 geboren, und deshalb bin ich auch der Meinung das man Saxos auch ohne Führerschein fahren darf. Der Gesetzgeber sagt jeder der vor dem 31.März1965 geboren ist braucht keine Prüfbescheinigung. Es steht ja auch vorne auf der Betriebserlaubniss.
Ein Rückruf beim Richter blieb erfolglos, er darf kein Motorisiertes Farzeug Fahren, aus und basta.
Was sagt Ihr dazu habt Ihr da irrgend welche Erfahrungen, oder haben wir sogar einen Rechtsanwalt im Forum der sich da auskennt.
micha
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Hallo Dampframme:wink: ,
da hat der Herr Richter aber nicht alle Umstände mit in Betracht gezogen,guckst Du hier :

Wurde gegen den Betroffenen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder -straftat ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene für den begrenzten Zeitraum des Fahrverbotes keine Kraftfahrzeuge (KFZ) mehr im öffentlichen Straßenraum führen. Das Fahrverbot bezieht sich auf sämtliche KFZ und damit auch auf "Fahrräder mit Hilfsmotor" (Mofas). Vom Fahrverbot können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen (vgl. § 6 FeV) explizit ausgenommen werden. Für die Dauer des Fahrverbots ist der Führerschein amtlich zu verwahren. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein wieder an den Betroffenen ausgehändigt.

Entzug der Fahrerlaubnis:

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis verliert der Betroffene sämtliche Besitzstände, d.h. sämtliche Fahrerlaubnisklassen. Es wird eine Sperrfrist festgelegt. Während der Sperrfrist darf dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden.

Zum Führen eines Mofas ist eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 FeV). Es wird lediglich eine Prüfbescheinigung verlangt (§ 5 FeV), dies allerdings nicht von Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet haben (§ 76 Nr. 4 FeV). Da die Prüfbescheinigung nicht einer Fahrerlaubnis gleichzusetzen ist, kann sie auch nicht im Rahmen eines Fahrerlaubnisentzuges entzogen werden.

Es sind demnach verschiedene Falllösungen denkbar:

1. Wurde ein Fahrverbot verhängt, darf der Betroffene keine Mofas im öffentlichen Straßenraum führen. Andernfalls macht er sich des "Fahrens ohne Fahrerlaubnis" (vgl. § 21 StVG) strafbar...

2. Ist der Betroffene am oder nach dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen. Der Betroffene benötigt allerdings eine Prüfbscheinigung...

3. Ist der Betroffene vor dem 01.04.1965 geboren worden, kann er ein Mofa trotz Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch wenn er keine Prüfbescheinigung vorweisen kann...

Selbst wenn er nach dem 01.04.65 geboren worden wäre,könnte er in jeder Fahrschule eine Mofaprüfbescheinigung beantragen,da diese nach dem Gesetz keine Fahrerlaubnis darstellt. Bei Entzug der Fahrerlaubnis reine Formsache,da ja die Regeln im Strassenverkehr bekannt sein dürften.

Also leih´ihm eine Saxo,pass aber auf,dass er sie wieder rausrückt.Du weisst ja: dieser verfluchte Virus....

Gruss Claus
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Hallo Dampframme, hallo Audiclaus,

der Richter kann doch wohl alles verbieten oder zulassen, was er im jeweiligen Fall für angemessen hält.

Einem wird das Führen von Kraftfahrzeugen jeder Art verboten. Das bedeutet das vorübergehende Aus für Saxonettefahrten.

Dem anderen wird nur die Fahrerlaubnis entzogen. Dann darf weitergemöfelt werden.

Der Wortlaut des Urteils ist entscheidend.

Wie könnte ich einen Richter dazu bewegen, mir das Fahren mit der Saxonette zu gestatten?
- der Ferrari gehörte einem befreundeten Zuhälter. Die Geschwindigkeitsüberschreitung war eine einmalige Testfahrt.
- um als Gebäudereiniger weiter meinen Harz-IV-Grundbedarf selbst mitzufinanzieren, bin ich auf Fahrten zur Arbeit (12km) angewiesen. Taxi ist zu teuer. Busverbindung auf dem Lande nicht vorhanden.

Jetzt würde ich als Richter sagen: "Führerschein weg, aber Mofafahren erlaubt."


Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Nochmaliges,freundliches Nachfragen mit der Konfrontation bestehender Gesetze bringt endgültige Klarheit.Auch ein Richter hat sich danach zu orientieren.

Bin mal gespannt wie´s ausgeht.

Tschüss
Claus
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Ich habe vorhin nochmals mit Ihm gesprochen, aber er will nicht, außerdem wären es nur noch 3 Wochen, und zwingen kann ich ihn auch nicht, wollte halt nur helfen.
Bei der momentanen Wetterlage ist das auch zu verstehen.
Danke für euere antworten die echt klasse waren.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Toni Toni - 10.10.09 07:52 Uhr Klicks:60
Hallo, Saxiefreunde,
geht mir im Moment ebenso, 1 Monat Lappen weg, Saxei ja oder nein. habe mich genau schlaugemacht, gibt 2 Varianten: Führerscheinentzug: die Fahrerlaubnis wird entzogen, Fahren mit Führerscheinfreien Fahrzeugen erlaubt!!! Fahrverbot (1-3 Monate) das Fahren ALLER!!! motorisierzten Fahrzeuge, auch führerscheinfreier ist für diesen Zeitraum untersagt.
Grüße:
Toni:down: :down: :down:
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Bias Bias - 10.10.09 11:12 Uhr Klicks:51
Guten Morgen,

wusstet ihr eigentlich, dass die motorisierten Fahrzeuge auch den Flug- und Bootsführerschein betreffen!!!!
Also in dieser "Führerscheinfreien" Zeit kein Motor-Fliegen und Motorbootfahren erlaubt.

Grüße aus Bielefeld
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Auf die Schnüss fliegen ist dann also auch verboten?:loel:
Gruß

Klaus
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Bias Bias - 10.10.09 11:36 Uhr Klicks:52
....wenn motorisiert - ja .....
es sei denn mit einem :rennrad:

Grüße
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von e e - 10.10.09 11:45 Uhr Klicks:53
@Bias:
Und wenn ich nun einen Motorsägenführerschein besitze?
Muß ich jetzt im Winter frieren?? :ugly:
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Bias Bias - 10.10.09 11:53 Uhr Klicks:51
Lieber Edgar,

auch für "Waldmopeds" gilt dieses sicherlich....:lol:
:kettensaege: ...jetzt ist aber gut.
An sich ein ernstes Thema und wen es erwischt hat,
der hat sicherlich nicht zu lachen.....
Allzeit gute Fahrt wünscht
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
das ist ja mal ein interessantes thema! ... es scheint so zu sein, dass beim MoFa (=MotorFahrrad) der Motor , also die Motorisierung das Ding ist, dagegen eine Saxonette ein Fahrrad mit Hilfsmotor ist, also mehr Fahrrad. und Fahrrad fahren kannst du keinem verbieten, also nicht im Rahmen eines Führerscheinentzuges. und da hätten wir auch wieder das Thema mit der Höchstgeschwindigkeit. Eine Saxonette darf natürlich so schnell fahren wie der Fahrer trampeln kann... denn auch hier überwiegen die Fahrradmerkmale!
schönes wochenende @all
hubi
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Gelöscht - Thumbnail von ... ... - 10.10.09 13:18 Uhr Klicks:50
Gelöscht von ...
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Toni Toni - 11.10.09 09:08 Uhr Klicks:43
Is´ja interessant, was es alles für Idee´n gibt, trotz aller Gesetzesgrundlagen werde ich für meinen Monat Fahrverbot das Fahhrad meines Vaters nutzen, wär´ schön blöd, aufgrund von Paragraphenreiterei den wiedererhalt meines Scheines zu gefährden, schlimm genug, daß es überhaupt zu meinem Fahrverbot kam, da ich den Lappen beruflich brauch´. Außerdem kommt jetzt die grausige Zeit, in der mit dem Streusalz begonnen wird, was ich meinem Saxei nicht unbedingt zumuten muß, ist eine der ersten, Bj. ´88, die Aluteile sind wie neu, haben kaum Regenwasser und nie Streusalz gesehen. in 8 Jahren gilt sie offiziell als Oldtimer, da wird´s 30!!!:wink:
Grüße:
Toni
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Bias Bias - 10.10.09 13:19 Uhr Klicks:53
Hallo hubi,

hier vermischt du einige Dinge und Tatsachen.

z.B. lies den Beitrag von Toni; Motorisiert, bleibt motorisiert
und natürlich darfst du so schnell fahren wie du trampeln kannst, aber ab wieviel km/h darf der Motor keine Antriebs-Leistung mehr bringen.........?

Grüße von Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Gelöscht - Thumbnail von ... ... - 10.10.09 13:22 Uhr Klicks:50
Gelöscht von ...
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Re: Führerschein weg, leichtmofa ja oder nein - Thumbnail von Bias Bias - 10.10.09 13:25 Uhr Klicks:60
Ja, weiß ich doch, danke.

War auch mehr als Erinnerung und Hinweis gedacht.

Dein Beitrag erklärt eigentlich alle Fragen.

Schönen Tach auch noch!

Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
hast recht, andreas.... aber messen kann mans halt im fliessenden verkehr nicht
das ist meine ich der sogenannte unterschied zwischen theorie und praxis
ich fahr gleich zum rien nach NL und guck mir das mit den kevlarkupplungen an
schönen sonntag!
hubi
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Anzeige: