Ja Herbert ,
ist schon klar,denn bei einem Betrug zum Nachteil einer Versicherung wie es so schön im Juristendeutsch heißt,zahlt der VR nicht und es ergibt sich hieraus auch noch eine Anzeige wegen Betrug.
Gruß Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenist schon klar,denn bei einem Betrug zum Nachteil einer Versicherung wie es so schön im Juristendeutsch heißt,zahlt der VR nicht und es ergibt sich hieraus auch noch eine Anzeige wegen Betrug.
Gruß Bernhard