Hallo Hubi,
Anbei einen Auszug aus der Verordnung:
2 Mofa-Merkmale
2.1 Hubraum: nicht mehr als 30 ccm
2.2 Leistung: nicht mehr als 0,5 kW
2.3 Durch die Bauart bestimmte nicht mehr als 20 km/h
Höchstgeschwindigkeit:
2.4 Bremsen: es gilt § 41 StVZO
2.5 Übersetzung zwischen Kurbel- keine Änderungsmöglichkeit
welle und Antriebsrad:
2.6 Leistungscharakteristik: derart ausgelegt, daß oberhalb einer
Geschwindigkeit, die nicht mehr als 24 km/h
betragen darf, keine Überschußleistung zum
Antrieb des Fahrzeugs abgegeben werden kann
2.7 maximaler Geräuschpegel bei 65 dB (A)
Vorbeifahrt in 7,5 m
Entfernung mit
Höchstgeschwindigkeit
Ich glaube, ich verstehe das nicht (habe wohl den IQ einer debilen Weinbergschnecke) aber in 2.3 steht Vmax =20km/h und in 2.6 steht, daß der Motor ab 24 km/h keine weitere Kraft für die Beschleunigung des Mopps mehr liefern darf. Dem Pkt. 2.6 zufolge dürfte das Maschinchen bei 23 km/h (in der Ebene) noch bis 24 km/h hochbeschleunigen und ab dann nicht mehr ?!?!? Aber dann bin ich doch schon deutlich schneller als 20 km/h !!!
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registrierenja, das Vmax wird auch nicht mehr berücksichtigt, sagt die polizei, da die leichtmofas ja bis zu 50km/h im tretbetrieb machen.... es wird also die neue formulierung gebraucht, dass die motorkraft bei 24kmh "zu" macht
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registrierenHallo Hubi,
die Links zu den Texten stehen auch im WIKI. Hier der Link zum WIKI
http://www.hilfsmotor.eu/wiki/Leichtmofa/ Gruß
Herbert
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