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Saxonette- und Spartamet- Forum

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ja, das Vmax wird auch nicht mehr berücksichtigt, sagt die polizei, da die leichtmofas ja bis zu 50km/h im tretbetrieb machen.... es wird also die neue formulierung gebraucht, dass die motorkraft bei 24kmh "zu" macht
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Re: die LEICHTMOFAVERORDNUNG , und was dabei auffiel - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 10.06.09 14:10 Uhr Klicks:49
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