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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Hallo Hubi,

Anbei einen Auszug aus der Verordnung:

2 Mofa-Merkmale
2.1 Hubraum: nicht mehr als 30 ccm
2.2 Leistung: nicht mehr als 0,5 kW
2.3 Durch die Bauart bestimmte nicht mehr als 20 km/h
Höchstgeschwindigkeit:
2.4 Bremsen: es gilt § 41 StVZO
2.5 Übersetzung zwischen Kurbel- keine Änderungsmöglichkeit
welle und Antriebsrad:
2.6 Leistungscharakteristik: derart ausgelegt, daß oberhalb einer
Geschwindigkeit, die nicht mehr als 24 km/h
betragen darf, keine Überschußleistung zum
Antrieb des Fahrzeugs abgegeben werden kann
2.7 maximaler Geräuschpegel bei 65 dB (A)
Vorbeifahrt in 7,5 m
Entfernung mit
Höchstgeschwindigkeit

Ich glaube, ich verstehe das nicht (habe wohl den IQ einer debilen Weinbergschnecke) aber in 2.3 steht Vmax =20km/h und in 2.6 steht, daß der Motor ab 24 km/h keine weitere Kraft für die Beschleunigung des Mopps mehr liefern darf. Dem Pkt. 2.6 zufolge dürfte das Maschinchen bei 23 km/h (in der Ebene) noch bis 24 km/h hochbeschleunigen und ab dann nicht mehr ?!?!? Aber dann bin ich doch schon deutlich schneller als 20 km/h !!!:headbash: :hecheln: :hecheln2: :datz: :ugly: :ugly: :ugly:
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Re: die LEICHTMOFAVERORDNUNG , und was dabei auffiel - Thumbnail von Herbert Herbert Administrator - 10.06.09 14:10 Uhr Klicks:49
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