Hallo zusammen,
wer ohne ordnungsgemäße ABE fährt ist ja eigentlich zum fahren des Möfchens nicht berechtigt!Daraus ließe sich ableiten,daß bei einem Unfall die Versicherung den Schaden ablehnt,bzw. zwar zahlt aber dann den Möfchenfahrer in Regreß nimmt.
Eventuelle Krankenhauskosten werden von der entsprechenden Kasse zunächst übernommen,aber auch hier wird dann ein Regreß angestrebt.
Daher ist jeder seines eigenen Glückes Schmied!!!
Gruß Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenwer ohne ordnungsgemäße ABE fährt ist ja eigentlich zum fahren des Möfchens nicht berechtigt!Daraus ließe sich ableiten,daß bei einem Unfall die Versicherung den Schaden ablehnt,bzw. zwar zahlt aber dann den Möfchenfahrer in Regreß nimmt.
Eventuelle Krankenhauskosten werden von der entsprechenden Kasse zunächst übernommen,aber auch hier wird dann ein Regreß angestrebt.
Daher ist jeder seines eigenen Glückes Schmied!!!
Gruß Bernhard