Hallo!
Hier ein Zitat von den Kollegen mit der Helmpflicht.(Velosolex9 Keine ABE dabei oder nur Kopie ist ordnungswidrig und kostet Verwarnungsgeld. 10 oder 15 EUR. Nachgemachte oder gefälschte ABE = Straftat und wird mit Knast, Geldstrafe oder Verfahrenseinstellung gegen üble Auflagen (Knete, Sozialarbeit etc.) geahndet. Außer bei der Verfahrenseinstellung ist man dann auch in netter Form vorbestraft. Macht sich toll bei Bewerbungen. Der § 275 StGB ist eigentlich wegen Delikten im Einbürgerungs- und Einwanderungsbereich gemacht worden, macht aber grundsätzlich nicht Halt vor Solex-ABEs. Ausweis ist Ausweis, Und eine deutsche Behörde ist eine deutsche Behörde. Bei "nix Papiere dabei" oder Kopie kann man sich eine Weile mit einer "Suchfrist" nach dem Original retten, danach ist die Stadtrundfahrt mit Ordnungsmacht und TÜV angesagt. Wie's geht, steht hier im Forum. Im Verhältnis zu dem Verfahren in dem ich gerade bin, eine Kleinigkeit.
Da man mir lediglich "Beschaffung" und (zeitweiligen) "Besitz" eines gefälschten Dokuments, das nicht einmal mit meinen Daten versehen wurde, vorwirft, wird das wohl auf eine Einstellung herauslaufen. Schließlich verfüge ich über unbeanstandete Originaldokumente und habe das Fake nachweisbar nie benutzt.
Aber ärgerlich ist es allemal. Der Blödmann, der die Blanko-ABEs vertickt hat, hat wohl jetzt die Arschkarte. Gewerblichen Vertrieb von so was sieht das Auge des Gesetzes mehr als ungern. Und der Staatsanwalt in Cottbus hat wohl die gesamte Kundenkartei. Dumm gelaufen oder: Shit happens. Dass man als Käufer solcher Teile selbst auch ziemlich doof da steht, nehme ich hiermit gerne billigend in Kauf. Manchmal sollte man auch nachenken, wenn einen der Ebay-Virus übermannt...
Facit: Leute lasst die Finger davon, lohnt sich nicht.) Gruß manfred
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenHier ein Zitat von den Kollegen mit der Helmpflicht.(Velosolex9 Keine ABE dabei oder nur Kopie ist ordnungswidrig und kostet Verwarnungsgeld. 10 oder 15 EUR. Nachgemachte oder gefälschte ABE = Straftat und wird mit Knast, Geldstrafe oder Verfahrenseinstellung gegen üble Auflagen (Knete, Sozialarbeit etc.) geahndet. Außer bei der Verfahrenseinstellung ist man dann auch in netter Form vorbestraft. Macht sich toll bei Bewerbungen. Der § 275 StGB ist eigentlich wegen Delikten im Einbürgerungs- und Einwanderungsbereich gemacht worden, macht aber grundsätzlich nicht Halt vor Solex-ABEs. Ausweis ist Ausweis, Und eine deutsche Behörde ist eine deutsche Behörde. Bei "nix Papiere dabei" oder Kopie kann man sich eine Weile mit einer "Suchfrist" nach dem Original retten, danach ist die Stadtrundfahrt mit Ordnungsmacht und TÜV angesagt. Wie's geht, steht hier im Forum. Im Verhältnis zu dem Verfahren in dem ich gerade bin, eine Kleinigkeit.
Da man mir lediglich "Beschaffung" und (zeitweiligen) "Besitz" eines gefälschten Dokuments, das nicht einmal mit meinen Daten versehen wurde, vorwirft, wird das wohl auf eine Einstellung herauslaufen. Schließlich verfüge ich über unbeanstandete Originaldokumente und habe das Fake nachweisbar nie benutzt.
Aber ärgerlich ist es allemal. Der Blödmann, der die Blanko-ABEs vertickt hat, hat wohl jetzt die Arschkarte. Gewerblichen Vertrieb von so was sieht das Auge des Gesetzes mehr als ungern. Und der Staatsanwalt in Cottbus hat wohl die gesamte Kundenkartei. Dumm gelaufen oder: Shit happens. Dass man als Käufer solcher Teile selbst auch ziemlich doof da steht, nehme ich hiermit gerne billigend in Kauf. Manchmal sollte man auch nachenken, wenn einen der Ebay-Virus übermannt...
Facit: Leute lasst die Finger davon, lohnt sich nicht.) Gruß manfred