Hallo Werner,
hinsichtlich zum Erlöschen der Betriebserlaubnis glaube ich daß es völlig egal ist welches Filter man benutzt,es muß nur dabei sichergestellt sein daß der Geräuschpegel und die Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird.
In der ABE sind als Standgeräusch 75dB,als Fahrgeräusch mit Bingvergaser 65dB,und mit einem TK-Vergaser 64dB angegeben!
Gruß Bernhard
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In der ABE sind als Standgeräusch 75dB,als Fahrgeräusch mit Bingvergaser 65dB,und mit einem TK-Vergaser 64dB angegeben!
Gruß Bernhard