@DerMicha
Die (max) Breite der Saxonette steht in der Leichtmofaverordnung und somit auch die Lenkerbreite ( Dies dürfte wohl das serienmäßig breiteste Teil sein ).
Auszug aus Betriebsanleitung Saxonette:
Technische Veränderungen am serienmäßigen Fahrzeug können zum Erlöschen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)" führen.
Die Übereinstimmungsbescheinigung, die (hoffentlich) jeder
Möffel Fahrer haben sollte, bezieht sich also auf die erteilte ABE.
Wenn ich den bei mir verbauten Lenker (er hat eine Seriennummer ) behalten sollte, würde ich versuchen den Lenker beim TÜV in die Papiere eintragen zu lassen. So habe ich das auch mit meinen anderen Motorrädern gemacht. Die Teile hatten dann meistens ein TÜV-Teilegutachten oder eine ABE dabei.
Es spielt juristisch kaum eine Rolle, ob Du ein Resorohr montiert hast oder ein nicht zugelassenen Lenker. Die Zulassung ist in beiden Fällen erloschen. Ich habe diesbezüglich schon einige Erfahrungen.
MfG.Ralf
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDie (max) Breite der Saxonette steht in der Leichtmofaverordnung und somit auch die Lenkerbreite ( Dies dürfte wohl das serienmäßig breiteste Teil sein ).
Auszug aus Betriebsanleitung Saxonette:
Technische Veränderungen am serienmäßigen Fahrzeug können zum Erlöschen der "Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)" führen.
Die Übereinstimmungsbescheinigung, die (hoffentlich) jeder
Möffel Fahrer haben sollte, bezieht sich also auf die erteilte ABE.
Wenn ich den bei mir verbauten Lenker (er hat eine Seriennummer ) behalten sollte, würde ich versuchen den Lenker beim TÜV in die Papiere eintragen zu lassen. So habe ich das auch mit meinen anderen Motorrädern gemacht. Die Teile hatten dann meistens ein TÜV-Teilegutachten oder eine ABE dabei.
Es spielt juristisch kaum eine Rolle, ob Du ein Resorohr montiert hast oder ein nicht zugelassenen Lenker. Die Zulassung ist in beiden Fällen erloschen. Ich habe diesbezüglich schon einige Erfahrungen.
MfG.Ralf