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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Letzter Versuch Bernhard,


Auszug aus Wikipedia:
Die ABE kann nach Ablauf einer festgesetzten Frist erlöschen, z. B. bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht. Die aufgrund der ABE für das einzelne Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen. „In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis“
Das Ganze ist auch nachzulesen in § 19 und §20 der StVZO!
GruĂź
Werner
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