Richtig K Laus,
in der Stadt und innerhalb geschlossener Ortschaften darf der Radweg so vorhanden nur ohne Motorkraft befahren werden.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sofern vorhanden die Radwege unter Rücksichtnahme anderer Radfahrer auch im Motorbetrieb befahren werden!
Mir nicht ganz klar warum Du den Lolhammer verordnet bekommen hast?
Bernhard
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Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sofern vorhanden die Radwege unter Rücksichtnahme anderer Radfahrer auch im Motorbetrieb befahren werden!
Mir nicht ganz klar warum Du den Lolhammer verordnet bekommen hast?
Bernhard