Hallo,
habe mir eine NiederlÀndische Spartamet in Deutschland gekauft.
Hier im Forum und im Netz habe ich schon einiges gelesen ĂŒber die (Un)Möglichkeit diese in Deutschland als Leichtmofa zuzulassen. Den Fall der auf mich zutrifft habe ich jedoch nicht gefunden.
Die Sparta ist von Bj.95, hat einen NL-Rahmen ohne Deutsche Plakette und den Motor ohne die "20" am Zylinderkopf.
Eine ABE ist auch nicht vorhanden.
Jedoch habe ich dazu ein TĂV-Gutachten nach §18 (5) StVZO sowie eine Beriebserlaubnis zum Leichtmofa nach §21 StVZO in einem. TĂV-PrĂŒfbericht ist auch vorhanden.
Dieses Gutachten ist am 05.09.1995 erstellt worden, also Praktisch direkt nach der Herstellung.
Ich kann mir nicht vorstellen das die HollĂ€nder NL-Rahmen ohne D-Plakette, mit Deutschem Motor ausgeliefert haben. Somit gehe ich davon aus das an diesem Rad noch nie ein Deutscher Motor verbaut war. Bei dem Motor handelt es sich um einen 399'er der letzten Baureihe, wĂŒrde also hinkommen als Erstmotor.
Das Rad war bis Anfang 2010 in Erstbesitz eines Ălteren Herren. Danach wurde es fĂŒr einige Monate von jemandem gefahren, der es nur einige Monate fĂŒr den Weg zur Arbeit benötigte. Gehe nicht davon aus das einer von denen mal den Motor getauscht hat.
Wie wĂŒrdet ihr die Sache sehen? Kann ich da bedenkenlos mit fahren? Mir geht es da in erster Linie um den Versicherungsschutz. Und in welchem Gesetzestext, oder wo in der StVZO steht eigentlich geschrieben das auf dem Zylinderkopf eine Zwanzig stehen muĂ?
GruĂ
Michael
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenhabe mir eine NiederlĂ€ndische Spartamet in Deutschland gekauft.
Hier im Forum und im Netz habe ich schon einiges gelesen ĂŒber die (Un)Möglichkeit diese in Deutschland als Leichtmofa zuzulassen. Den Fall der auf mich zutrifft habe ich jedoch nicht gefunden.
Die Sparta ist von Bj.95, hat einen NL-Rahmen ohne Deutsche Plakette und den Motor ohne die "20" am Zylinderkopf.
Eine ABE ist auch nicht vorhanden.
Jedoch habe ich dazu ein TĂV-Gutachten nach §18 (5) StVZO sowie eine Beriebserlaubnis zum Leichtmofa nach §21 StVZO in einem. TĂV-PrĂŒfbericht ist auch vorhanden.
Dieses Gutachten ist am 05.09.1995 erstellt worden, also Praktisch direkt nach der Herstellung.
Ich kann mir nicht vorstellen das die HollĂ€nder NL-Rahmen ohne D-Plakette, mit Deutschem Motor ausgeliefert haben. Somit gehe ich davon aus das an diesem Rad noch nie ein Deutscher Motor verbaut war. Bei dem Motor handelt es sich um einen 399'er der letzten Baureihe, wĂŒrde also hinkommen als Erstmotor.
Das Rad war bis Anfang 2010 in Erstbesitz eines Ălteren Herren. Danach wurde es fĂŒr einige Monate von jemandem gefahren, der es nur einige Monate fĂŒr den Weg zur Arbeit benötigte. Gehe nicht davon aus das einer von denen mal den Motor getauscht hat.
Wie wĂŒrdet ihr die Sache sehen? Kann ich da bedenkenlos mit fahren? Mir geht es da in erster Linie um den Versicherungsschutz. Und in welchem Gesetzestext, oder wo in der StVZO steht eigentlich geschrieben das auf dem Zylinderkopf eine Zwanzig stehen muĂ?
GruĂ
Michael