>>Leichtmofa-Ausnahmeverordnung (StVRAusnV)[5].
Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h; ab 24 km/h (z.B. bei RĂŒckenwind, bergab) darf keine Ăberschussleistung des Motors mehr abgegeben werden<<
Also mit Pedalantrieb schneller erlaubt!
GruĂ Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDurch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von max. 20 km/h; ab 24 km/h (z.B. bei RĂŒckenwind, bergab) darf keine Ăberschussleistung des Motors mehr abgegeben werden<<
Also mit Pedalantrieb schneller erlaubt!
GruĂ Andreas