Ich höre immer das man mit der Saxonette auf allen Wegen (im Wald weil die Saxo so leise ist) und Radwegen fahren darf. Wo ist es den eigentlich genau festgehalten oder niedergeschrieben(STVO?)wo ich mit der Saxonette unterwegs sein darf? Andreas
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Saxonette- und Spartamet- Forum
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auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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l -
09.02.08 18:10 Uhr Klicks:534
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Stefan -
09.02.08 18:14 Uhr Klicks:159
Stefan -
09.02.08 18:14 Uhr Klicks:159Hallo leolin
schau hier mal rein
http://www.hilfsmotor.eu/forum/Saxonette_und_Spartamet/thread/2038/post/2038/#fpost2038
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenschau hier mal rein
http://www.hilfsmotor.eu/forum/Saxonette_und_Spartamet/thread/2038/post/2038/#fpost2038
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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affa -
09.02.08 18:46 Uhr Klicks:123
Hallo ,
das Fahren mit der Saxonette enspricht den eines Fahrades nu mit Motorkaft.
Letzendlich ist es ja logischerweise egal ob mann Motorkraft oder Muskelkraft zum Vortrieb einsetzt.
Also meine ich kannst Du auf allen Radwegen uneingeschränkt fahren.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendas Fahren mit der Saxonette enspricht den eines Fahrades nu mit Motorkaft.
Letzendlich ist es ja logischerweise egal ob mann Motorkraft oder Muskelkraft zum Vortrieb einsetzt.
Also meine ich kannst Du auf allen Radwegen uneingeschränkt fahren.
Gelöscht von ----
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Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Georg -
09.02.08 20:14 Uhr Klicks:113
Georg -
09.02.08 20:14 Uhr Klicks:113der Idealfall wäre eine Elektra Classic inkl. Verbrennungsmotor. Dann könnte man wählen Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor.
Gruß Georg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGruß Georg
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Dieter-K -
09.02.08 20:40 Uhr Klicks:120
Dieter-K -
09.02.08 20:40 Uhr Klicks:120Hallo Stefan,
bei rundem Schild, innen weiß, roter Rand darf man nicht einmal mit dem Fahrrad fahren. Es ist das "Verbot für FAHRZEUGE aller Art", egal ob mit oder ohne Motor.
Demnach nix mit Elobike und ähnlichen.
Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenbei rundem Schild, innen weiß, roter Rand darf man nicht einmal mit dem Fahrrad fahren. Es ist das "Verbot für FAHRZEUGE aller Art", egal ob mit oder ohne Motor.
Demnach nix mit Elobike und ähnlichen.
Grüße - Dieter
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Sporti -
09.02.08 21:25 Uhr Klicks:120
Sporti -
09.02.08 21:25 Uhr Klicks:120Aber schieben darftste !
Sporti1200
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Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Dieter-K -
10.02.08 00:06 Uhr Klicks:106
Dieter-K -
10.02.08 00:06 Uhr Klicks:106Genau, Sporti,
aber zumindest 1972, als ich den Führerschein gemacht habe, durfte man nur Kleinkrafträder und darunter angesiedelte Zweiräder da entlang schieben, Motorräder aber nicht. Staun, staun!
Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenaber zumindest 1972, als ich den Führerschein gemacht habe, durfte man nur Kleinkrafträder und darunter angesiedelte Zweiräder da entlang schieben, Motorräder aber nicht. Staun, staun!
Grüße - Dieter
Gelöscht von ----
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Hallo,
am besten wäre doch wenn Roland das mal plausibel zusammen fast.
Wenn ich das richtig gelesen habe dann ist das der Mann fürs Rechtliche.
Was machste denn Beruflich.
Anwalt???
Gruß
hübi
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenam besten wäre doch wenn Roland das mal plausibel zusammen fast.
Wenn ich das richtig gelesen habe dann ist das der Mann fürs Rechtliche.
Was machste denn Beruflich.
Anwalt???
Gruß
hübi
Hallo Huebi,
da sprichst du eins meiner Lieblingsthemen an!
Ich habe nur noch nicht geantwortet, weil ja in vergangenen Posts schon alles dazu gesagt wurde....!
Zusammenfassend kann man sagen:
1. mit Motor gefahren unterliegen wir (Leichtmofas) grungsätzlich den Bestimmungen, wie sie für Mofas auch gelten.
2. Ohne zugeschalteten Motorantrieb sind wir als Fahradfahrer anzusehen.
Wo sind aber da die Grenzen? Wenn ich mit Motor durch die Fußgängerzone fahre und ich sehe von weitem einen Grün/Weiß gekleideten Herrn, dann mache ich den Motor aus und schwupps- bin ich ein Fahradfahrer! (Würde ich natürlich nie machen, also nur mal angenommen!)
Abschliessend sei bemerkt, dass die STvO kürzlich geändert wurde. Bitte Satz 6 beachten.
Hier heisst es:...dürfen Mofas Radwege benutzen...
Dürfen heißt nicht müssen oder sollen! (Gruß an Dieter K.)
(4) 1Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. 2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. 3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. 4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. 5Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. 6Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Ach ja, ich bin kein Anwalt, sondern Tischler mit einer Bürotätigkeit.....
Gruß aus Unna
Roland
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenda sprichst du eins meiner Lieblingsthemen an!
Ich habe nur noch nicht geantwortet, weil ja in vergangenen Posts schon alles dazu gesagt wurde....!
Zusammenfassend kann man sagen:
1. mit Motor gefahren unterliegen wir (Leichtmofas) grungsätzlich den Bestimmungen, wie sie für Mofas auch gelten.
2. Ohne zugeschalteten Motorantrieb sind wir als Fahradfahrer anzusehen.
Wo sind aber da die Grenzen? Wenn ich mit Motor durch die Fußgängerzone fahre und ich sehe von weitem einen Grün/Weiß gekleideten Herrn, dann mache ich den Motor aus und schwupps- bin ich ein Fahradfahrer! (Würde ich natürlich nie machen, also nur mal angenommen!)
Abschliessend sei bemerkt, dass die STvO kürzlich geändert wurde. Bitte Satz 6 beachten.
Hier heisst es:...dürfen Mofas Radwege benutzen...
Dürfen heißt nicht müssen oder sollen! (Gruß an Dieter K.)
(4) 1Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. 2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. 3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. 4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. 5Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. 6Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.
Ach ja, ich bin kein Anwalt, sondern Tischler mit einer Bürotätigkeit.....
Gruß aus Unna
Roland
Hallo Tischlein deck dich,
ich hoffe du hast Humor!!!
Das meine ich doch so das man es auch versteht.So wie du schreibst können wir in Siegen bleiben.
Was weiß ich wie die Schildernummer ist.
Gruß
huebi
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich hoffe du hast Humor!!!
Das meine ich doch so das man es auch versteht.So wie du schreibst können wir in Siegen bleiben.
Was weiß ich wie die Schildernummer ist.
Gruß
huebi
Hallo Huebi,
Das der Text ein Auszug aus der STvO war, hast du gemerkt, oder...?
Wie jeder damit umgeht, ist seine Sache.
Gruß aus Unna
Roland
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDas der Text ein Auszug aus der STvO war, hast du gemerkt, oder...?
Wie jeder damit umgeht, ist seine Sache.
Gruß aus Unna
Roland
Am schlimmsten sind diese Feierabend Jan Ulrichs die grundsätzlich die Straßen benutzen obwohl Radwege vorhanden sind, und an der roten Ampel fahren sie einfach durch oder halten sich an den Autos fest. So richtige Feierabend Stauverursacher.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren... nur mal so zum nachschauen
http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat41bildsuch.htm
Gruß Stefan
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenhttp://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau.htm?http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat41bildsuch.htm
Gruß Stefan
Gelöscht von ----
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würde ein generelles, striktes Fahren mit Leichtmofas nur noch auf Straßen erlaubt werden ständen ebenfalls sofort 2 Saxonetten zum Verkauf!!!
Georg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGeorg
So habe ich das auch verstanden, treten außerhalb der geschlossenen Ortschaften.. Das ist wieder mal Auslegungssache.
Aber fahr mal mit Tretantrieb, einem 30 kg Fahhrad ohne Gangschaltung auf den Fahradweg eine Ansteigung hoch.
Das Nachrüsten eine Gangschaltung für den Tretantrieb ist ohne Änderung der Betriebserlaubnis nicht erlaubt. (Kann ich auch nicht glauben)
Dann mußt du schieben, während die anderen Radfahrer und Pedelec-Fahrer an dir vorbeifahren dürfen und können.
Und die Straße darfst Du ja auch nicht mit Motorkraft benutzen, da du ja auf dem Fahrradweg fahren mußt. Oder sie ist für Radfahrer gesperrt.
Ein wahrer Teufelskreis!
Wieder mal was nicht durchdachtes.
Und widerspricht der Gleichbehandlung.
Sporti1200
Ps:
Georg, watt willse denn für die Saxos haben?
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAber fahr mal mit Tretantrieb, einem 30 kg Fahhrad ohne Gangschaltung auf den Fahradweg eine Ansteigung hoch.
Das Nachrüsten eine Gangschaltung für den Tretantrieb ist ohne Änderung der Betriebserlaubnis nicht erlaubt. (Kann ich auch nicht glauben)
Dann mußt du schieben, während die anderen Radfahrer und Pedelec-Fahrer an dir vorbeifahren dürfen und können.
Und die Straße darfst Du ja auch nicht mit Motorkraft benutzen, da du ja auf dem Fahrradweg fahren mußt. Oder sie ist für Radfahrer gesperrt.
Ein wahrer Teufelskreis!
Wieder mal was nicht durchdachtes.
Und widerspricht der Gleichbehandlung.
Sporti1200
Ps:
Georg, watt willse denn für die Saxos haben?
Gelöscht von ----
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> Aber fahr mal mit Tretantrieb, einem 30 kg Fahhrad ohne
> Gangschaltung auf den Fahradweg eine Ansteigung hoch.
Been there, done that, bought the T-Shirt.
Im Ernst, darum hat man ein Leichtmofa, damit man damit auch einigermaßen uneingeschränkt Fahrrad fahren kann.
Nun sind meine Vorstellungen einer Steigung vielleicht auch gewissermaßen etwas kindisch. Berlin hat nur so Hügelchen.
gruesse
panfred
Spartamet, ungeschaltet und ca. 50% als Fahrrad genutzt.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren> Gangschaltung auf den Fahradweg eine Ansteigung hoch.
Been there, done that, bought the T-Shirt.
Im Ernst, darum hat man ein Leichtmofa, damit man damit auch einigermaßen uneingeschränkt Fahrrad fahren kann.
Nun sind meine Vorstellungen einer Steigung vielleicht auch gewissermaßen etwas kindisch. Berlin hat nur so Hügelchen.
gruesse
panfred
Spartamet, ungeschaltet und ca. 50% als Fahrrad genutzt.
Hallo Sporti1200,
ich schrieb: "würde ein ..."
Noch ist es nicht soweit und ich hoffe das bleibt auch noch lange so!
Gruß Georg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich schrieb: "würde ein ..."
Noch ist es nicht soweit und ich hoffe das bleibt auch noch lange so!
Gruß Georg
Hallo Georg,
Ich hoffe das für Dich und mich auch.
Und nun zu Dir,Panfred,
Du hast recht, in meiner Gegend sieht es mit den Bergen etwas anders aus. So eine Ansteigung hat oft mal 8 - 12 % und geht über mehrere Km. Ohne Mitreten kommst Du da nicht hoch.
Und ohne die Gangschaltung und ohne Motor mußte hier dann oft schieben. Bei 5 m Fahrstrecke pro Pedalumdrehung.
Und auf der Geraden ist es für mich angenehmer, wenn ein größerer Gang da ist. Das kann ich Dir nur empfehlen!
Sporti1200
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenIch hoffe das für Dich und mich auch.
Und nun zu Dir,Panfred,
Du hast recht, in meiner Gegend sieht es mit den Bergen etwas anders aus. So eine Ansteigung hat oft mal 8 - 12 % und geht über mehrere Km. Ohne Mitreten kommst Du da nicht hoch.
Und ohne die Gangschaltung und ohne Motor mußte hier dann oft schieben. Bei 5 m Fahrstrecke pro Pedalumdrehung.
Und auf der Geraden ist es für mich angenehmer, wenn ein größerer Gang da ist. Das kann ich Dir nur empfehlen!
Sporti1200
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Affenzahn -
11.02.08 11:29 Uhr Klicks:63
Affenzahn -
11.02.08 11:29 Uhr Klicks:63das ist ein sehr interessantes Thema. Ich kann mich an Zeiten erinnern, da galt das Saxo als "Versehrtenfahrzeug". Wie ist die Rechtslage bei schwerbehinderten Personen, die n u r mit Motorkraft fahren können?
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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huebi (kein Mitglied mehr) -
11.02.08 20:07 Uhr Klicks:74
Tag,
das eine Mofa die getrampelt wird auf den Radweg muß wisst ihr???
Es steht nirgends etwas davon das der Motor aus sein muß.
Mal ehrlich,was soll passieren wenn man auf dem Radweg fahre?
Todesstrafe? Wohl eher nicht.Ich fahre auf Radwegen und werde es auch weiter tun.
Gruß
huebi
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendas eine Mofa die getrampelt wird auf den Radweg muß wisst ihr???
Es steht nirgends etwas davon das der Motor aus sein muß.
Mal ehrlich,was soll passieren wenn man auf dem Radweg fahre?
Todesstrafe? Wohl eher nicht.Ich fahre auf Radwegen und werde es auch weiter tun.
Gruß
huebi
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Roland -
11.02.08 20:25 Uhr Klicks:75
Roland -
11.02.08 20:25 Uhr Klicks:75Hallo Huebi,
das ist auch meine Meinung!
Aber mal ehrlich,: Zeig mir mal ne Mofa die noch getrampelt werden KANN!
Heutzutage fahren doch nur noch Roller rum, denen man kaum ansieht, ob es Mofas, Mokiks, Leicht,- oder Kleinkrafträder sind.
Die haben ja noch nicht einmal Pedalen, mit denen man trampeln könnte!
Desshalb ist die Aussage der STvO:
....Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen......,
wohl kaum von den Mofa-Rollern praktizierbar.
Ich deute den Satz NR.6 sehr wohl so, dass ich auf dem Radweg mit Motor fahren darf. Es steht nämlich nichts dagegen, also lege ich das so aus, wie ich das auch verstehen will.
Aber wie schon so oft gesagt: jeder soll das machen, was er für richtig hält!
Gruß aus Unna
Roland
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendas ist auch meine Meinung!
Aber mal ehrlich,: Zeig mir mal ne Mofa die noch getrampelt werden KANN!
Heutzutage fahren doch nur noch Roller rum, denen man kaum ansieht, ob es Mofas, Mokiks, Leicht,- oder Kleinkrafträder sind.
Die haben ja noch nicht einmal Pedalen, mit denen man trampeln könnte!
Desshalb ist die Aussage der STvO:
....Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen......,
wohl kaum von den Mofa-Rollern praktizierbar.
Ich deute den Satz NR.6 sehr wohl so, dass ich auf dem Radweg mit Motor fahren darf. Es steht nämlich nichts dagegen, also lege ich das so aus, wie ich das auch verstehen will.
Aber wie schon so oft gesagt: jeder soll das machen, was er für richtig hält!
Gruß aus Unna
Roland
Gelöscht von ----
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Dampframme -
14.02.08 22:10 Uhr Klicks:71
Dampframme -
14.02.08 22:10 Uhr Klicks:71Werde weiterhin auf mein Bauchgefühl höhren und außerhalb die Gehwege nutzen, wenn ich angehalten werden sollte werde ich mich belehren lassen, ist aber in den letzten 5 Jahren noch nicht vorgekommen. Bin eigentlich noch nie von der Polizei mit Saxo angehalten worden. Toi Toi Toi.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGelöscht von ----
Keine Antwort auf diesen Beitrag möglich
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
-
Dampframme -
15.02.08 21:46 Uhr Klicks:60
Dampframme -
15.02.08 21:46 Uhr Klicks:60Genau heute, am Ortsausgang unserer Stadt war eine Radar-Kontrolle, bin extra auf dem Gehweg gefahren und habe neben den beiden Polizistinnen angehalten, ich sprach sie auf das Thema Radweg usw. an, aber die kannten sich genauso wenig aus wie wir hier, sie meinten nur zu mir , es wäre am besten wenn wir mit den Saxos auf dem Radweg fahren, dort wäre wir sicherer und würden auch nicht zum Verkehrshinderniss. Danke und Tschüss.
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrieren
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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franz -
15.02.08 22:22 Uhr Klicks:66
franz -
15.02.08 22:22 Uhr Klicks:66War vor 3Wochen bei der Polizei wegen einer Bescheinigung für meine Sparta.Da ich grundsätzlich auf Fahrradwege in Köln mit der Saxonette fahre (wegen dem starken Verkehr ) habe ich mal nachgefragt ob es erlaubt ist auf Fahrradwegen zu fahren. Nach kurzer Überlegung wurde es bejaht.
Mfg Franz
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenMfg Franz
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Georg -
15.02.08 22:28 Uhr Klicks:67
Georg -
15.02.08 22:28 Uhr Klicks:67Hallo Franz,
nicht so viel fragen. Einfach fahren und auf Dich zukommen lassen. Der Nächste den Du fragst oder der Dich anhält erzählt vielleicht etwas anderes und Du stehst wieder am Anfang.
Angaben ohne Gewähr!!!
Gruß Georg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierennicht so viel fragen. Einfach fahren und auf Dich zukommen lassen. Der Nächste den Du fragst oder der Dich anhält erzählt vielleicht etwas anderes und Du stehst wieder am Anfang.
Angaben ohne Gewähr!!!
Gruß Georg
Re: auf welchen Straßen und Wegen darf man mit der Saxonette fahren?
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Georg -
15.02.08 22:22 Uhr Klicks:73
Georg -
15.02.08 22:22 Uhr Klicks:73das ist doch genau das was wir möchten, wollen und brauchen...
Gruß Georg
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenGruß Georg
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