So habe ich das auch verstanden, treten außerhalb der geschlossenen Ortschaften.. Das ist wieder mal Auslegungssache.
Aber fahr mal mit Tretantrieb, einem 30 kg Fahhrad ohne Gangschaltung auf den Fahradweg eine Ansteigung hoch.
Das Nachrüsten eine Gangschaltung für den Tretantrieb ist ohne Änderung der Betriebserlaubnis nicht erlaubt. (Kann ich auch nicht glauben)
Dann mußt du schieben, während die anderen Radfahrer und Pedelec-Fahrer an dir vorbeifahren dürfen und können.
Und die Straße darfst Du ja auch nicht mit Motorkraft benutzen, da du ja auf dem Fahrradweg fahren mußt. Oder sie ist für Radfahrer gesperrt.
Ein wahrer Teufelskreis!
Wieder mal was nicht durchdachtes.
Und widerspricht der Gleichbehandlung.
Sporti1200
Ps:
Georg, watt willse denn für die Saxos haben?
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAber fahr mal mit Tretantrieb, einem 30 kg Fahhrad ohne Gangschaltung auf den Fahradweg eine Ansteigung hoch.
Das Nachrüsten eine Gangschaltung für den Tretantrieb ist ohne Änderung der Betriebserlaubnis nicht erlaubt. (Kann ich auch nicht glauben)
Dann mußt du schieben, während die anderen Radfahrer und Pedelec-Fahrer an dir vorbeifahren dürfen und können.
Und die Straße darfst Du ja auch nicht mit Motorkraft benutzen, da du ja auf dem Fahrradweg fahren mußt. Oder sie ist für Radfahrer gesperrt.
Ein wahrer Teufelskreis!
Wieder mal was nicht durchdachtes.
Und widerspricht der Gleichbehandlung.
Sporti1200
Ps:
Georg, watt willse denn für die Saxos haben?