Recht hat er, der thorsten,
wenn Papiere und Fahrgestellnummer nicht übereinstimmen ist damit die ABE ungültig.
Im Schadensfall wird die Versicherung einen Rückzieher machen.
Also erst Papiere in Ordnung bringen, das heißt neue beantragen. ( siehe auch WIKI). Dann richtig versichern, am besten bei der LVM, weil am preiswertesten!
Bis dahin,.....? Ich würde nicht damit fahren, jedenfalls nicht auf öffentlichen Strassen.
Grüße, Reiner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenwenn Papiere und Fahrgestellnummer nicht übereinstimmen ist damit die ABE ungültig.
Im Schadensfall wird die Versicherung einen Rückzieher machen.
Also erst Papiere in Ordnung bringen, das heißt neue beantragen. ( siehe auch WIKI). Dann richtig versichern, am besten bei der LVM, weil am preiswertesten!
Bis dahin,.....? Ich würde nicht damit fahren, jedenfalls nicht auf öffentlichen Strassen.
Grüße, Reiner