Die Vergaserdüse war nur ein nicht ganz realistisches Beispiel, ersetze mal die Vergaserdüse durch eine Federgabel.
Oder die nachträgliche Anbringung einer Gangschaltung.
Und wenn ich die doch eintragen lassen will, ist es doch auch fürs Forum so eine Frage erlaubt oder ?
Man muß doch fragen dürfen, wie man was legal machen kann.
Ich finde immer noch, daß man auch wissen muß, was man nicht tuen darf, damit man es aus Unwissenheit auch nicht tut, denn auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich weiß z.B. immer noch nicht, ob eine Gangschaltung für den Tretantrieb eintragungspflichtig ist, wenn mit der 1 Gang-Leichtmofaverordnung nur das Motorgetriebe gemeint ist.
Aber wieder mal meine persönliche, unbedeutende und abwegige Meinung.
Sporti1200
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenOder die nachträgliche Anbringung einer Gangschaltung.
Und wenn ich die doch eintragen lassen will, ist es doch auch fürs Forum so eine Frage erlaubt oder ?
Man muß doch fragen dürfen, wie man was legal machen kann.
Ich finde immer noch, daß man auch wissen muß, was man nicht tuen darf, damit man es aus Unwissenheit auch nicht tut, denn auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich weiß z.B. immer noch nicht, ob eine Gangschaltung für den Tretantrieb eintragungspflichtig ist, wenn mit der 1 Gang-Leichtmofaverordnung nur das Motorgetriebe gemeint ist.
Aber wieder mal meine persönliche, unbedeutende und abwegige Meinung.