Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Ãœbereinstimmungsbescheinigung,
wird hier was verwechselt oder lese ich falsch?
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der Polizei ausgefüllt und bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug nicht geklaut ist, mehr nicht. Diese muss dann einem Antrag auf Zweitschrift beigefügt werden und ist Voraussetzung zum Erlangen einer solchen.
Gruß
Werner
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Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird von der Polizei ausgefüllt und bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug nicht geklaut ist, mehr nicht. Diese muss dann einem Antrag auf Zweitschrift beigefügt werden und ist Voraussetzung zum Erlangen einer solchen.
Gruß
Werner