Und jetzt darf ich links fahren ?
Zumindest ich mit meinem Pedelec. Ihr mit Euren Knattermännern aber nicht.
Und dann steht da auch noch was von höher Unfallgefahr dabei und so.......
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
Radwege, Radwegebenutzungspflicht
Ebenfalls § 2 Abs. 4 der StVO regelt die Benutzungspflicht von Radwegen. Diese gilt nur, wenn ein Radweg mit einem entsprechenden Schild (blau mit weißem Fahrradsymbol, Z. 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ungekennzeichnete Radwege dürfen benutzt werden, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Linke Radwege dürfen nicht benutzt werden, außer sie sind entsprechend beschildert. Die Beschilderung kann entweder mit einem Radwegschild erfolgen, dann besteht eine Benutzungspflicht.!!!!! Stehen auf dem rechten sowie auf dem linken Radweg blaue Schilder, darf man sich eine Seite aussuchen!!!!! Dabei sollte man bedenken, dass das Risiko für einen Unfall auf der linken Seite ungefähr viermal höher ist als auf einem rechten Radweg. !!!!!Ist der linke Radweg mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgeschildert, darf der Radweg in dieser Richtung benutzt werden, eine Verpflichtung besteht aber nicht!!!!!
Höheres Unfallrisiko ? Und dann solch eine Regelung ???
Die spinnen,die Römer, äh Verkehrsgesetzgeber.
Gruß Dietmar
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Und dann steht da auch noch was von höher Unfallgefahr dabei und so.......
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo.html
Radwege, Radwegebenutzungspflicht
Ebenfalls § 2 Abs. 4 der StVO regelt die Benutzungspflicht von Radwegen. Diese gilt nur, wenn ein Radweg mit einem entsprechenden Schild (blau mit weißem Fahrradsymbol, Z. 237, 240 oder 241) gekennzeichnet ist. Ungekennzeichnete Radwege dürfen benutzt werden, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht.
Linke Radwege dürfen nicht benutzt werden, außer sie sind entsprechend beschildert. Die Beschilderung kann entweder mit einem Radwegschild erfolgen, dann besteht eine Benutzungspflicht.!!!!! Stehen auf dem rechten sowie auf dem linken Radweg blaue Schilder, darf man sich eine Seite aussuchen!!!!! Dabei sollte man bedenken, dass das Risiko für einen Unfall auf der linken Seite ungefähr viermal höher ist als auf einem rechten Radweg. !!!!!Ist der linke Radweg mit einem Zusatzschild "Radfahrer frei" ausgeschildert, darf der Radweg in dieser Richtung benutzt werden, eine Verpflichtung besteht aber nicht!!!!!
Höheres Unfallrisiko ? Und dann solch eine Regelung ???
Die spinnen,die Römer, äh Verkehrsgesetzgeber.
Gruß Dietmar