Die Unbedenklichkeitserkläreung bescheinigt nur, das dieses Fahrzeug nicht gestohlen ist.
Die brauchst du auch für Sachs.
Die Versicherung versichert alles, aber wenn der Ernstfall eintritt, gilt diese Versicherung nicht, da du ohne, oder auch ohne gültige ABE unterwegs warst.
Wurde aber auch schon mehrmals besprochen.
Ich weiß das viele so unterwegs sind, kenne auch welche die fahren komplett ohne alles, sogar ohne Versicherungskennzeichen.
Muss jeder selbst wissen, wer ein dickes Konto hat, zahlt den Schaden des Unfallgegeners sicher leicht aus der eigenen Tasche, wenn die VErsicherung einen Rückzieher macht.
lg,reiner
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDie brauchst du auch für Sachs.
Die Versicherung versichert alles, aber wenn der Ernstfall eintritt, gilt diese Versicherung nicht, da du ohne, oder auch ohne gültige ABE unterwegs warst.
Wurde aber auch schon mehrmals besprochen.
Ich weiß das viele so unterwegs sind, kenne auch welche die fahren komplett ohne alles, sogar ohne Versicherungskennzeichen.
Muss jeder selbst wissen, wer ein dickes Konto hat, zahlt den Schaden des Unfallgegeners sicher leicht aus der eigenen Tasche, wenn die VErsicherung einen Rückzieher macht.
lg,reiner