Hallo Timo,
ich habe eine Bedienungsanleitung für eine A-Saxonette. In der Anleitung, die von Sachs ist, steht tatsächlich: Höchstgeschwindigkeit 10 km/h. Ich denke mal, dass die A-Motoren ein anderes Getriebe haben, sonst würde, wie du richtig schreibst, die Kupplung bald ihren Geist aufgeben.
Gruß
Herbert
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registrierenHallo Jürgen
Dann hast du bestimmt ein sehr untersetztes Getriebe im Motor. Dementsprechend kannst du natürlich viel steilerer Berge mit der Saxo hochfahren. Das ist vielleicht in Österreich ein Vorteil.
Berg runter kannst du ja so schnell wie du willst fahren. In der Ebene macht es dann wohl mehr Sinn ohne Motor zu fahren. Event mit einer Gangschaltung. Bergauf dann mit Motor
.
Viel Spass mit deiner Saxonette.
Gruß
Rainer
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registrierenHallo Rainer,
die Betriebsanleitungen der D- und A-Saxonette habe ich verglichen. Der einzige Unterschied bei den Angaben sind die Modellbezeichnungen und die Angabe der Höchstgeschwindigkeit. Auch die Steigfähigkeit ist identisch.
Bei meinem nächsten "Sachskontakt" werde ich mal nachfragen
http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/1Y8LPsGZ.jpg Viele Grüße
Herbert
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registrierenHallo,
10Km/h , da überholen dich die Fußgänger, wenn du vorher nicht umkippst.Ich würde damit jedenfalls nicht zurecht kommen.
Grüsse
Um antworten zu können, musst Du Dich erst
registrierenEs ist in der Tat etwas sehr langsam - auch für mich. Als Aussländer muss man sich an die Regeln halten, die in dem entsprechenden Land gelten. Also darf man mit der D-Saxonette in Österreich auch nur 10 km/h fahren. Liege ich da richtig?
Gruß
Herbert
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registrierenHallo Herbert !!
Ich habe mich direkt beim Österr. Tüf schlau gemacht
über Die Fahrbestimmungen eines Fahrrades it VerbrennungsHilfsmotor... Da in Österr nur sehr wenige Fahrzeuge Dieses Typs unterwegs sind und waren
wurden keine ausertürlichen Zusatzbescheide erlassen.. ??? laut Tüf ist das Fahren in Österr auf Öffentl Strassen nur mit 10 kmh erlaubt egal wie schnell die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges auch ist... ( ansonsten würde de Privat Haftpflicht
und die Privat Unfallversicherung bei einem Pers schaden oder Sachschaden aussteigen..( Österr Bestimmung).
LG. Saxo Jürgen
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registrierenDa
nke für deinen Beitrag... alles ist Mögl...
Österr. hat hald andere Bestimmungen als Deutschland.. in Österr handelt es sich ja nur
um die Versicherung...
wenn Du genaueress wissen willst gebe ich Dier gerne Per E-Mail Auskunft...Meine E-Mailadresse eanuel.ess @gmx.at
LG. Saxo Jürgen
Ps: Danke für dein verständiss
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registrierenHallo Herbert....
Der A Motor bringt im schwung ca 21 KMH Höchstgeschwindigkeit...aber nach der Tüf Bestimmung
Sollte der A Motor in Österr nicht schneller als 10 KMH gefahren werden... mein Schätzchen ist unverändert wie ab werk....
LG: Saxo Jürgen
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registrierenHallo Rainer !!
Danke für deinen Beitrag....
Du siehst es ganz richtig....was soll ich nur Dazu sagen ich lebte früher in Berlin und kahm wieder nach
Österr. zurück...es war eine riesige Umstellung wegen
den Österr. Bestimmungen... lies bitte mahl meine fohrigen Beiträge dann wirst Du vielleicht mehr zu den Österr.. Fahrbestimmungen efahren können...
Danke für dein verständniss...
Auskünfte gebe ich gerne unter meiner E-mailadresse : emanuel.ess@gmx.at weiter....
LG: Saxo Jürgen Österr.
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