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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Mit dem Möppel durch den Wald? - Thumbnail von welli welli - 07.04.14 22:59 Uhr Klicks:74
Hallo Peter,
wenn öffentliche Straßen und Wege durch Wälder führen, dürfen sie selbstverständlich benutzt werden.
Alles andere regelt das Forstgesetzt des jeweiligen Bundeslandes.
Hier mal ein Auszug:

Hessen
Gemäß Forstgesetz ForstG Hessen gilt ein Fahrverbot in Wäldern, welches aber vom jeweiligen zuständigen Minister und Besitzer aufgehoben bzw. näher geregelt werden kann:

§ 24 Betreten des Waldes, Reiten und Fahren

(4) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers. In bestimmten Gebieten kann die Kennzeichnung von Reittieren verlangt werden. Insbesondere können Verleihbetriebe kennzeichnungspflichtig gemacht werden. Das Nähere regelt der für Forsten zuständige Minister durch Rechtsverordnung.

Gruß
Werner
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Re: Mit dem Möppel durch den Wald? - Thumbnail von welli welli - 08.04.14 21:51 Uhr Klicks:65
Re: Mit dem Möppel durch den Wald? - Thumbnail von Rolando Rolando - 02.05.14 12:21 Uhr Klicks:56
Re: Mit dem Möppel durch den Wald? - Thumbnail von moppracer moppracer - 06.05.14 11:08 Uhr Klicks:48
Re: Mit dem Möppel durch den Wald? - Thumbnail von Peter Hahne Peter Hahne - 07.05.14 08:46 Uhr Klicks:37
Re: Mit dem Möppel durch den Wald? - Thumbnail von Saxo Fan Saxo Fan - 07.05.14 09:53 Uhr Klicks:41
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