Hallo an Alle!
Meine Standlichtbox von 1987 ist kaputt.
Wenn ich jetzt eine moderne LED-Beleuchtung anbaue, muss dann das Standlicht vorne und hinten funktionieren?
Oder reicht es nur hinten? In der ABE ist ja die Standlichtfunktion vorgeschrieben. Aber da sie kaputt ist, weiß ich nicht wie die gearbeitet hat. Vorne und hinten, oder nur hinten. Oder ist das heute nach StVO sowieso hinten und vorne vorgeschrieben.
Die andere Frage wäre, ob die Standlichtfunktion automatisch erfolgen muss. Ich hab gelesen, dass auch Batterie-Beleuchtung am Fahrrad nach StVO jetzt zulässig ist.
LG Rainer