Hallo,das sehe ich anders.
Hier steht etwas über die Beleuchtung von Kraftfahrzeugen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Bei 6a steht, dass Mofas ein Dauerabblendlicht von u.a 15 Watt haben müssen.
Bei der Saxonette ist Fahrradbeleuchtung und Standlicht ausreichend.Ein Dauerabblendlicht im Sinne der STVZO gibt es nicht.
Was nicht vorhanden ist, kann nicht eingeschaltet werden.
Viele Grüße
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenHier steht etwas über die Beleuchtung von Kraftfahrzeugen:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Bei 6a steht, dass Mofas ein Dauerabblendlicht von u.a 15 Watt haben müssen.
Bei der Saxonette ist Fahrradbeleuchtung und Standlicht ausreichend.Ein Dauerabblendlicht im Sinne der STVZO gibt es nicht.
Was nicht vorhanden ist, kann nicht eingeschaltet werden.
Viele Grüße