Haste Recht Bernhard,
Aber was machst Du denn, wenn Dir das mit einem ganz normalen Fahrrad, mit "Inline Skates", "Kickbord" oder einem sonstigen, nichtmotorgetriebenen Fahrzeug passiert ? Bist Du doch auch für einen selbstverschuldeten Unfall schadensersatzpflichtig oder kannst Dir selbst das Genick dabei brechen, wenn Du einen Flipper mit dem betreffenden Gerät machst ?!?
Selbst als normaler Fußgänger kannst Du verunfallen und anderen erheblichen Schaden zufügen !
Stell Dir vor, Du kommst gasig aus der Kneipe und torkelst einem Radfahrer rein, der daraufhin den Rittberger macht und anschliessend im Rollstuhl landet ?!
Auch als Fußgänger bist Du Teilnehmer am Straßenverkehr.
Es gilt also für alle Verkehrsteilnehmer der § 1 der StVO, der im übrigen in (fast) allen Verkehrskonflikten, ausser vielleicht den sexuellen, auch dem (fast) nicht Schuldigen als Teilschuld zur Last gelegt wird !
Es grüßt aus Rheinpreussen
Thomas Mopp(racer)
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenAber was machst Du denn, wenn Dir das mit einem ganz normalen Fahrrad, mit "Inline Skates", "Kickbord" oder einem sonstigen, nichtmotorgetriebenen Fahrzeug passiert ? Bist Du doch auch für einen selbstverschuldeten Unfall schadensersatzpflichtig oder kannst Dir selbst das Genick dabei brechen, wenn Du einen Flipper mit dem betreffenden Gerät machst ?!?
Selbst als normaler Fußgänger kannst Du verunfallen und anderen erheblichen Schaden zufügen !
Stell Dir vor, Du kommst gasig aus der Kneipe und torkelst einem Radfahrer rein, der daraufhin den Rittberger macht und anschliessend im Rollstuhl landet ?!
Auch als Fußgänger bist Du Teilnehmer am Straßenverkehr.
Es gilt also für alle Verkehrsteilnehmer der § 1 der StVO, der im übrigen in (fast) allen Verkehrskonflikten, ausser vielleicht den sexuellen, auch dem (fast) nicht Schuldigen als Teilschuld zur Last gelegt wird !
Es grüßt aus Rheinpreussen
Thomas Mopp(racer)