Hallo Thomas,
die Privathaftpflichtversicherung tritt dann ein; aber sobald du ein versicherungspflichtiges Fahrzeug führst, ist diese nicht mehr "zuständig".
Richtig ist schon, dass es bei Unfällen, wo dann Sachverständige "Abweichungen" zur ABE des Fahrzeuges feststellen, die zuständigen Versicherungen Probleme machen können.
Allzeit gute Fahrt!
Andreas
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierendie Privathaftpflichtversicherung tritt dann ein; aber sobald du ein versicherungspflichtiges Fahrzeug führst, ist diese nicht mehr "zuständig".
Richtig ist schon, dass es bei Unfällen, wo dann Sachverständige "Abweichungen" zur ABE des Fahrzeuges feststellen, die zuständigen Versicherungen Probleme machen können.
Allzeit gute Fahrt!
Andreas