Hallo Thomas,
Du willst doch nicht etwa einen ollen Zausel aus der Versicherungsbrache verhohnepiepeln,was???
Wenn Dir als Fußgänger,Skatborder usw. solch ein Mißgeschick passiert bist Du durch die Private Haftplichversicherung vor Anspüchen Dritter geschützt,so Du eine hast.Wenn nicht zahlst Du alles aus eigener Tasche,bzw. es wird bis zum Pfändungsfreibetrag gepfändet,so auch die Rente bzw. Pension!
Wenn Du als Fußgänger lill und lall einen Unfall verursachst,tritt die PH nicht ein und Du zahlst selber!
Die PH ähnlich wie die Rechtschutzvers. prüft ob die Ansprüche Dritter gerechtfertigt sind,und weißt unbegründete ab.
Die Unfallvers.tritt nur ein wenn ein plötzlich von außen unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis vorgelegen hat.So die Unfalldefinition!
Der Unfall infolge Suff wäre also abwendbar gewesen da man damit rechnen muß das im besoffenem Zustand Unfälle passieren die sonst nicht eingetreten wären.
Gruß Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenDu willst doch nicht etwa einen ollen Zausel aus der Versicherungsbrache verhohnepiepeln,was???
Wenn Dir als Fußgänger,Skatborder usw. solch ein Mißgeschick passiert bist Du durch die Private Haftplichversicherung vor Anspüchen Dritter geschützt,so Du eine hast.Wenn nicht zahlst Du alles aus eigener Tasche,bzw. es wird bis zum Pfändungsfreibetrag gepfändet,so auch die Rente bzw. Pension!
Wenn Du als Fußgänger lill und lall einen Unfall verursachst,tritt die PH nicht ein und Du zahlst selber!
Die PH ähnlich wie die Rechtschutzvers. prüft ob die Ansprüche Dritter gerechtfertigt sind,und weißt unbegründete ab.
Die Unfallvers.tritt nur ein wenn ein plötzlich von außen unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis vorgelegen hat.So die Unfalldefinition!
Der Unfall infolge Suff wäre also abwendbar gewesen da man damit rechnen muß das im besoffenem Zustand Unfälle passieren die sonst nicht eingetreten wären.
Gruß Bernhard