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Allgemeines Quasselforum

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Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von detlou detlou - 19.09.10 12:23 Uhr Klicks:62
Hallo
Habe in der Bucht einen Mopedanhänger gesehen der 2,25 m lang ist und 95 cm breit , gibt es gesetzliche beschränkungen für die Grösse oder ist es egal wie gross wie lang ? Gibt es eine Gewichtsbeschränkung für ANhänger ?

MFG Detlou
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 12:53 Uhr Klicks:63
offiziel darf die saxonette keinen anhänger ziehen.

thorsten
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Dann wüßte ich gerne unter welchem § der Stvzo Du das entnommen hast???

Nach einschlägigem googln sehe ich das anders.


Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 15:58 Uhr Klicks:60
bedienungsanleitung saxonette, seite 17

thorsten
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Es ist nicht Seite 17,sondern 19 lt. Wiki und da steht lediglich keinen Anhänger ankuppeln hinsichtlich der Beförderung von Lasten!

Was auch aufgrund von etwaigen Regressen schützen soll wenn einer auf einem Anhänger eine Waschmaschine transpotiert und dadurch das Möfchen Schaden erleidet.

Die STVZO sagen hierzu aber etwas anderes.



Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 17:11 Uhr Klicks:64
war klar das du gegen das was ich schreibe was zu mosern hast.
solange in der abe keine anhängelast steht, brauchen wir gar nicht weiter zu diskutieren
PUNKT

thorsten
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Nee Thorsten,
ich habe nichts gegen Dich um zu mosern,sondern ich beziehe mich nur auf das was ich gelesen habe im Service des Bundes Justiz Ministerium


§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und
Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn
1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/
h nicht überschreitet oder
2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über
Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.

Daher kann man ja nicht vom bewußten mosern gegen Dich sprechen!


Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 17:44 Uhr Klicks:59
http://www.gutefrage.net/frage/anhaengerkupplung-fuer-meinen-roller



Hier Das sChreiben Vom Tüv an Mich

Auch wegen hänger Selber bau und anhängerkupplung ist ganz unten

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Eigentlich sprengt diese Frage den Rahmens unseres Forums, daher entschuldigen Sie bitte die etwas unsortierte und teilweise knappe Form, doch für diese Thema gibt es keine Anleitung oder ähnliches und wir mussten die wichtigsten Bestimmungen aus den Vorschriften heraussuchen.

Für diese Anhänger gilt folgender Grundsatz:

Mofa- Anhänger sind nicht zulassungspflichtig und benötigen auch keine Betriebserlaubnis. Daher unterliegen Sie weder der Steuer- noch der Versicherungspflicht. Dadurch benötigen Sie auch kein Kennzeichen und auch keine Hauptuntersuchung.

Dieses bedeutet für Sie, dass Sie größte Sorgfalt beim Bau des Anhängers walten lassen müssen.

Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 60 der Straßen- verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Allgemein gilt: Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden

Die Abmaße des Anhängers dürfen folgende Grenzen nicht überschreiten:

Breite =<1000 mm Länge =<2000 mm, (zum Transport v. Sportgeräten: =<4000 mm) Höhe =< 1400 mm

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, und Geschwindigkeit) entsprechen.

Der Anhänger muss mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein:

Begrenzungsleuchten sind bei Krafträdern nicht vorgeschrieben, deshalb nur erforderlich, wenn die seitliche Begrenzung des Anh. > 400 mm über die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers des ziehenden Fz hinausragt, dann mindestens 1 Leuchte mit weißem Licht erforderlich. Sie braucht nicht nach § 22 a StVZO bauartgenehmigt zu sein.

Nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig und bei einer Breite des Anhängers von => 800 mm empfehlenswert, dass 2 weiße "nicht dreieckige" Rückstrahler an der Vorderseite des Anh. angebracht werden.

mindestens je 1 gelber Rückstrahler an der Längsseite, Höhe =< 600 mm und so tief wie möglich,

1 Schlussleuchte niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche => 250 mm über Fahrbahn. Die Schlussleuchte am ziehenden Fz muss nicht mitleuchten können, jedoch darf der Scheinwerfer des ziehenden Fz nur zusammen mit der Schluss- leuchte des Anh. einschaltbar sein.

2 rote Rückstrahler in gleicher Höhe (Form nicht vorgeschrieben). Äußerster Punkt der leuchtenden Fläche =< 400 mm von breitester Stelle des Anh. Höhe (höchster Punkt) =< 900 mm über Fahrbahn.

Bremsleuchte, Nebelschussleuchte, Fabrikschilder und Fahrzeugidenti- fizierungsnummer sind nicht erforderlich

Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht zulässig.

Zur Anhängelast:

Gebremst: Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für zulässig erklärter Wert. Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt: Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz

Ungebremste 1-achsige Anh.: Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz

demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge- bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll beladen nicht mehr wiegen.

Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf. Fachhandel).

Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. gekommen sind, gilt: Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)

Zitat:
Voraussetzung für das Ziehen von gebremsten Anhängern durch Mofas ist natürlich die Anhängelast. Bei einem gebremsten Anhänger können Sie sich diese sicherlich vom Hersteller des Mofas bestätigen lassen.


Evtl. kann dieser auch Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der Zugkrafteinleitung in den Rahmen machen.

Anhängelasten und die Kupplung sind ggf. prüfen zu lassen.

Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.





thorsten
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Es ist wohl sicher jedem klar,da ein ungebremster Fahrradanhänger der die üblichen Maaße von 85x82cm bei einer Tiefe von 32cm nicht auch wenn sie bis 100Kg angegeben sind mit mehr als 40 maximal 50Kg belastet werden können.

Es gibt aber auch erlaubte Endgrößen für Fahrradanhänger laut BMJ nur damit hinter einem Möfchen zu fahren wäre absurd.

Ansonsten kann er sich ja mal in meiner Galerie solch einen ansehen.

Aber schnell fahren ist bei 40Kg. auch schon riskant trotz Kupplungssperre und zusätzlicher Sicherungverbindung,da die Schubkraft selbst bei diesem geringen Gewicht plus Anhängereigengewicht doch schon ganz erheblich ist.

Bernhard
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Hier noch etwas zu den Abmessungen:

Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage
Details mit Verweisen auf die entsprechende Rechtsverordnung folgen unten.

* Kinder- und Lastenanhänger dürfen legal im Straßenverkehr verwendet werden.
* Es gibt keine speziellen Vorschriften für Fahrradanhänger, deshalb werden behelfsmäßig die Vorschriften für Anhänger für Kraftfahrzeuge herangezogen.
* Maximalmaße sind: 1 Meter breit, 4 Meter hoch, 12 Meter lang.
* Kinder dürfen in Anhängern transportiert werden, wenn spezielle Sitze vorhanden sind.
* Diverse Reflektoren hinten, vorn und seitlich sind Pflicht. Ein Rücklicht muss vorhanden sein, wenn das des Zugfahrrades durch den Hänger oder seine Last verdeckt wird. Dies darf auch Batterie betrieben sein.
* Spezielle Vorschriften für die Bremsen am Zugrad oder am Anhänger gibt es nicht.
* Die Radwegebenutzungspflicht gilt für Gespanne nicht zwingend. Je nach Breite des Weges und Zugänglichkeit (Breite der Absenkung, Poller ...) dürfen Gespanne auch die allgmeine Fahrbahn benutzen.
* Tiere dürfen ohne besondere Auflagen transportiert werden.

* Child trailers and cargo trailers are legal.
* There are hardly any special laws for trailers. Thus, the more general rules for other trailers apply: The law, § 32 StVZO, names length max. 12 m, width 1 m, height 4 m.
* Up to two children may be transported in trailers, when there are special seats for them. The child must be younger than seven years, the rider must be 16 years or older. For disabled children there is no limit of age. (§ 21 StVO)
* There where attempts for newer rules, concerning e.g. illumination, brakes, certification, height: 1.4 m, weight: total 80 kg) etc.
This proposal did not pass.
* Thus there's no explicit lay for active light on the trailer. One may guess that battery powered lights are required as soon as the rear light of the bicycle is invisible. Reflectors are required.
* There's no special law for brake strength. This is handled by very common laws for every vehicle: everyone must be able to handle his vehicle savely.
* Bicycles have to use bicycle paths which are indicated by the special bicycle path sign (blue disk with white bike, may be in combination with pedestrian signs). There's a special comment that trailers may use the road instead when the path is not wide enough.
* Transport of animals: permitted without any special rules

Englisch von Martin Trautmann

Allgemeines
Kinder dürfen in Fahrradanhängern transportiert werden, wenn diese entsprechende Sitze haben. Das Kind muss unter sieben Jahre alt sein, der Fahrer des Zugfahrrades muss mindestens 16 Jahre alt sein. Es dürfen maximal zwei Kinder im Anhänger transportiert werden. Für behinderte Kinder im Anhänger gilt die Altersbeschränkung nicht.
Es gibt keine Bauartgenehmigungspflicht für Anhänger oder Anhängerkupplungen. Allerdings muss eine Anhängerkupplung so gebaut sein, dass eine verkehrssichere Verbindung von Fahrrad und Anhänger gewährleistet ist. Das bloße Anbinden von Anhängern ist daher unzulässig.
Das Bundesverkehrsministerium hat im Verkehrsblatt 22/99, Seite 703 ff, das "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" herausgegeben, "um Herstellern und Nutzern von Fahrradanhängern Orientierungshilfen über den Stand der Technik und Handhabung von Fahrradanhängern" zu geben. Das Merkblatt ist maßgeblich vom Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsverein (RWTÜV) erarbeitet worden. Auch wenn von Zeit zu Zeit immer wieder von verschiedenen Seiten behauptet wird, dieses Dokument habe rechtliche Relevanz – es ist ausdrücklich nur eine Orientierungshilfe. Man findet in diesem Merkblatt u.a. auch Dinge über eine Bauartprüfung von Anhängerkupplungen oder eigene Bremsen am Hänger ab bestimmten Lasten – beides sollte vom RWTÜV in der StVZO durchgesetzt werden. Die entsprechende Verordnung ist jedoch im Bundesrat gescheitert.

Gemäß § 63 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden für Fahrradanhänger bezüglich der Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung die Vorschriften für Kfz-Anhänger herangezogen (§§ 32, 34, 36 Abs. 1). Daraus ergeben sich die folgenden Bestimmungen:

Abmessungen
Die Breite des Anhängers darf 1 Meter nicht überschreiten (§ 32 (1) Nr. 3 StVZO), die maximale Höhe beträgt 4 Meter (§ 32 (2) StVZO). Die maximale Länge wird durch § 32 (3) StVZO auf 12 bis 18,75 Meter festgelegt (§ 32 (4) StVZO).
Auch wenn z.B. der ADAC oder das Bayerische Justizministerium behauptet, die Gesamtmasse eines ungebremsten Kinderanhängers dürfe 40 kg nicht überschreiten, gibt es keine entsprechende Bestimmung dafür. Die Behauptung des ADAC entbehrt jeder Grundlage. Auch auf Nachfrage konnte mir die zugrundeliegende Bestimmung nicht genannt werden – kein Wunder, es gibt auch keine. Das manchmal als Quelle angeführte "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" ist eine Empfehlung, die sich insbesondere an Hersteller zur Orientierung bei der Konstruktion von Fahrradanhängern richtet. Maßgeblich beteiligt an diesem Merkblatt war ein Ingenieur des TÜV, der eine Auflaufbremse für Fahrradanhänger entwickelt hatte. Kein Wunder, dass er ein persönliches Interesse daran hatte, Fahrradanhänger mit einer Bremse auszustatten. Dieses Merkblatt hat keinerlei rechtliche Bindung.

Bremsen
Fahrradanhänger benötigen keine eigene Bremse. Daher ist es eine unbedingte Voraussetzung, dass das Zugfahrrad eine auch bei Nässe zuverlässige und sehr gut funktionierende Bremsen besitzt. Es gibt Anhänger, die mit 90 kg belastet werden dürfen. Zusammen mit dem Anhängergewicht, das um 10 kg liegt, kann die zusätzliche Last mehr als 100 kg betragen, die von den Fahrradbremsen mitgebremst werden müssen! Die DIN 79100, die Mindestanforderungen für Fahrradbremsen definiert, geht von einem Gesamtgewicht (Fahrrad + Fahrer) von 100 kg aus. Diese Anforderungen sind für Anhängergespanne nicht ausreichend.
Inzwischen bietet der Markt Anhänger mit Auflaufbremsen an. Die Funktion ist aber derzeit (2003) noch nicht überzeugend.

Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 18:39 Uhr Klicks:46
dir ist nicht klar, das die saxonette 0 kilo anhängelast hast.
0 und nicht 40 oder 50.
und solang in der abe keine anhängelast steht, bleibt es bei 0. ganz egal was der anhänger kann oder darf.

thorsten
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Ja,
dann müssen ja alle Fahrradanhänger abgeschafft werden,denn ein normales Fahrrad wird ja auch ohne Anhängelastangabe verkauft!


Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 19:04 Uhr Klicks:45
schön,
wenn du das jetzt begriffen hast.
dann kannst du jetzt den unterschied zwischen fahrrad und kfz lernen.

thorsten
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Dein Wort zum Sonntag kannst Du Dir Schenken!!!

Denn man muß ja nicht alles wortlos hinnehmen und darüber sich austauschen können!

Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von Bias Bias - 19.09.10 20:03 Uhr Klicks:40
Hallo,

was ich bei allen Euren Zitaten von Verordnungen nicht verstanden habe:
einmal wird das Fahrrad mit Hilfsmotor Fahrrädern gleichgesetzt
und das andere Mal Richtung Mofa/Kleinkraftrad
:confused:
Gruß Andreas
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von meister lutz meister lutz - 19.09.10 20:37 Uhr Klicks:40
Hallo wie ist es denn damit:§ 61a StVZO - Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit HilfsmotorStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)




Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn

1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/h nicht überschreitet oder

2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.



Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von Alexander Alexander - 19.09.10 20:39 Uhr Klicks:40
ist doch mal eine Ansage!!:up:
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von meister lutz meister lutz - 19.09.10 21:04 Uhr Klicks:44
Naja, damit ist das Thema aber noch nicht beendet: der § 18 in dem das geregelt war ist weggefallen! Nun ist es wohl so, das diese Fahrradanhängermerkblattgeschichte z.Z. wohl herangezogen wird. Im Zweifelsfall sollte man das so behandeln wie bei einer Mofa. Nach meinem Wissen wird dort in der Betriebserlaubnis eine Kupplung eingetragen ( Tüv ).Dort würde ich nachfragen um auf der sicheren Seite zu sein.
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von Bias Bias - 19.09.10 22:19 Uhr Klicks:44
....was Lutz schreibt, wurde aber alles schon in obigen Zitaten von Bernhard und Thorsten aufgeführt.

Gruß Andreas
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 21.09.10 16:45 Uhr Klicks:38
Sobald die Saxo Herrchen und Anhänger nicht mehr bewegen kann, ist der Anhänger zu groß/schwer und nicht mehr erlaubt:wink: ...oder Herrchen.

Die Frage stellt sich vielmehr, darf der Anhänger 4 Räder haben? und wie steht es mit der Eigenbremskraft? Wie hoch darf er sein? 1 Bierfässchen liegend oder stehend? Ist er denn versichert, wenn er mit leerem Bierfass in einen Vorgarten rollt?:skeptisch:

Ich glaube, ihr macht Euch viel zu viel Gedanken über Gesetz und Ordnung.
Learning by doing. :up:

Bill
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Also ich habe einen Fahrradanhänger hinter meiner Saxonette hängen.

war damit beim Tüv, weil ich gerne auf der sicheren Seite bin. Ist kein Problem meinte der Tüv Mitarbeiter.

Und der Saxonette macht es auch nichts aus.

Habe so ca. 50 Kg an Gepäck im Hänger was überhaupt kein Problem ist.
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Hallo!Frage?beim welchem TÃœV.
http://www.hilfsmotor.eu/galleryimages/2dTcohKP.jpg
wenn ich so etwas sehe wird mir schlecht.Wie kann man einem 500Watt Benzinmotor so etwas antun.Dieser Gepäckträger stammt von einer Saxonette-Luxus Baujahr 2005.Das Fahrzeug konnte ich nur noch verschrotten so gelitten hat es.
Viele Grüße Axel-Manfred
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von fipskeny fipskeny - 03.05.12 22:03 Uhr Klicks:36
Ein Anhäger an der Saxonette kommt einer Vergewaltigung des Getriebes gleich .Ich habe ein Getriebe eines D-Motors gesehen der ständig einen Hänger mitziehen durfte .Die Wurmwelle hatte regelrechte Freßstellen und das Getrieberad sah nicht viel besser aus .Wenn schon mit Hänger ,dann bitte mit dem 3-stufigen Getriebe ,so das Fazit für mich .
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von Camillo Camillo - 03.05.12 22:23 Uhr Klicks:32
Genau der 199er Motor kann ein bißchen mehr ab.:up:
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von welli welli - 03.05.12 22:23 Uhr Klicks:43
Hallo,

wenn man davon ausgeht, dass das zulässige Gesamtgewicht einer Saxonette nicht nur die Belastung des Rahmens angibt, sondern auch was der Motor verträgt, so kann man sich ja ausrechnen wie groß/schwer der Hänger sein darf!

Gruß:winken:
Peter
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