Nee Thorsten,
ich habe nichts gegen Dich um zu mosern,sondern ich beziehe mich nur auf das was ich gelesen habe im Service des Bundes Justiz Ministerium
§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und
Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn
1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/
h nicht überschreitet oder
2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über
Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
Daher kann man ja nicht vom bewußten mosern gegen Dich sprechen!
Bernhard
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenich habe nichts gegen Dich um zu mosern,sondern ich beziehe mich nur auf das was ich gelesen habe im Service des Bundes Justiz Ministerium
§ 61a Besondere Vorschriften für Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor
Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor werden bei Anwendung der Bau- und
Betriebsvorschriften wie Anhänger hinter Fahrrädern behandelt, wenn
1. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs 25 km/
h nicht überschreitet oder
2. die Anhänger vor dem 1. April 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Auf andere Anhänger hinter Fahrrädern mit Hilfsmotor sind die Vorschriften über
Anhänger hinter Kleinkrafträdern anzuwenden.
Daher kann man ja nicht vom bewußten mosern gegen Dich sprechen!
Bernhard