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Allgemeines Quasselforum

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Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von detlou detlou - 19.09.10 12:23 Uhr Klicks:62
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 12:53 Uhr Klicks:63
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 15:58 Uhr Klicks:60
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 17:11 Uhr Klicks:64
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 17:44 Uhr Klicks:59
Hier noch etwas zu den Abmessungen:

Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage
Details mit Verweisen auf die entsprechende Rechtsverordnung folgen unten.

* Kinder- und Lastenanhänger dürfen legal im Straßenverkehr verwendet werden.
* Es gibt keine speziellen Vorschriften für Fahrradanhänger, deshalb werden behelfsmäßig die Vorschriften für Anhänger für Kraftfahrzeuge herangezogen.
* Maximalmaße sind: 1 Meter breit, 4 Meter hoch, 12 Meter lang.
* Kinder dürfen in Anhängern transportiert werden, wenn spezielle Sitze vorhanden sind.
* Diverse Reflektoren hinten, vorn und seitlich sind Pflicht. Ein Rücklicht muss vorhanden sein, wenn das des Zugfahrrades durch den Hänger oder seine Last verdeckt wird. Dies darf auch Batterie betrieben sein.
* Spezielle Vorschriften für die Bremsen am Zugrad oder am Anhänger gibt es nicht.
* Die Radwegebenutzungspflicht gilt für Gespanne nicht zwingend. Je nach Breite des Weges und Zugänglichkeit (Breite der Absenkung, Poller ...) dürfen Gespanne auch die allgmeine Fahrbahn benutzen.
* Tiere dürfen ohne besondere Auflagen transportiert werden.

* Child trailers and cargo trailers are legal.
* There are hardly any special laws for trailers. Thus, the more general rules for other trailers apply: The law, § 32 StVZO, names length max. 12 m, width 1 m, height 4 m.
* Up to two children may be transported in trailers, when there are special seats for them. The child must be younger than seven years, the rider must be 16 years or older. For disabled children there is no limit of age. (§ 21 StVO)
* There where attempts for newer rules, concerning e.g. illumination, brakes, certification, height: 1.4 m, weight: total 80 kg) etc.
This proposal did not pass.
* Thus there's no explicit lay for active light on the trailer. One may guess that battery powered lights are required as soon as the rear light of the bicycle is invisible. Reflectors are required.
* There's no special law for brake strength. This is handled by very common laws for every vehicle: everyone must be able to handle his vehicle savely.
* Bicycles have to use bicycle paths which are indicated by the special bicycle path sign (blue disk with white bike, may be in combination with pedestrian signs). There's a special comment that trailers may use the road instead when the path is not wide enough.
* Transport of animals: permitted without any special rules

Englisch von Martin Trautmann

Allgemeines
Kinder dürfen in Fahrradanhängern transportiert werden, wenn diese entsprechende Sitze haben. Das Kind muss unter sieben Jahre alt sein, der Fahrer des Zugfahrrades muss mindestens 16 Jahre alt sein. Es dürfen maximal zwei Kinder im Anhänger transportiert werden. Für behinderte Kinder im Anhänger gilt die Altersbeschränkung nicht.
Es gibt keine Bauartgenehmigungspflicht für Anhänger oder Anhängerkupplungen. Allerdings muss eine Anhängerkupplung so gebaut sein, dass eine verkehrssichere Verbindung von Fahrrad und Anhänger gewährleistet ist. Das bloße Anbinden von Anhängern ist daher unzulässig.
Das Bundesverkehrsministerium hat im Verkehrsblatt 22/99, Seite 703 ff, das "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" herausgegeben, "um Herstellern und Nutzern von Fahrradanhängern Orientierungshilfen über den Stand der Technik und Handhabung von Fahrradanhängern" zu geben. Das Merkblatt ist maßgeblich vom Rheinisch-Westfälischen Technischen Überwachungsverein (RWTÜV) erarbeitet worden. Auch wenn von Zeit zu Zeit immer wieder von verschiedenen Seiten behauptet wird, dieses Dokument habe rechtliche Relevanz – es ist ausdrücklich nur eine Orientierungshilfe. Man findet in diesem Merkblatt u.a. auch Dinge über eine Bauartprüfung von Anhängerkupplungen oder eigene Bremsen am Hänger ab bestimmten Lasten – beides sollte vom RWTÜV in der StVZO durchgesetzt werden. Die entsprechende Verordnung ist jedoch im Bundesrat gescheitert.

Gemäß § 63 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden für Fahrradanhänger bezüglich der Abmessungen, Achslast, Gesamtgewicht und Bereifung die Vorschriften für Kfz-Anhänger herangezogen (§§ 32, 34, 36 Abs. 1). Daraus ergeben sich die folgenden Bestimmungen:

Abmessungen
Die Breite des Anhängers darf 1 Meter nicht überschreiten (§ 32 (1) Nr. 3 StVZO), die maximale Höhe beträgt 4 Meter (§ 32 (2) StVZO). Die maximale Länge wird durch § 32 (3) StVZO auf 12 bis 18,75 Meter festgelegt (§ 32 (4) StVZO).
Auch wenn z.B. der ADAC oder das Bayerische Justizministerium behauptet, die Gesamtmasse eines ungebremsten Kinderanhängers dürfe 40 kg nicht überschreiten, gibt es keine entsprechende Bestimmung dafür. Die Behauptung des ADAC entbehrt jeder Grundlage. Auch auf Nachfrage konnte mir die zugrundeliegende Bestimmung nicht genannt werden – kein Wunder, es gibt auch keine. Das manchmal als Quelle angeführte "Merkblatt für das Mitführen von Anhängern hinter Fahrrädern" ist eine Empfehlung, die sich insbesondere an Hersteller zur Orientierung bei der Konstruktion von Fahrradanhängern richtet. Maßgeblich beteiligt an diesem Merkblatt war ein Ingenieur des TÜV, der eine Auflaufbremse für Fahrradanhänger entwickelt hatte. Kein Wunder, dass er ein persönliches Interesse daran hatte, Fahrradanhänger mit einer Bremse auszustatten. Dieses Merkblatt hat keinerlei rechtliche Bindung.

Bremsen
Fahrradanhänger benötigen keine eigene Bremse. Daher ist es eine unbedingte Voraussetzung, dass das Zugfahrrad eine auch bei Nässe zuverlässige und sehr gut funktionierende Bremsen besitzt. Es gibt Anhänger, die mit 90 kg belastet werden dürfen. Zusammen mit dem Anhängergewicht, das um 10 kg liegt, kann die zusätzliche Last mehr als 100 kg betragen, die von den Fahrradbremsen mitgebremst werden müssen! Die DIN 79100, die Mindestanforderungen für Fahrradbremsen definiert, geht von einem Gesamtgewicht (Fahrrad + Fahrer) von 100 kg aus. Diese Anforderungen sind für Anhängergespanne nicht ausreichend.
Inzwischen bietet der Markt Anhänger mit Auflaufbremsen an. Die Funktion ist aber derzeit (2003) noch nicht überzeugend.

Bernhard
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 19:04 Uhr Klicks:45
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