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Allgemeines Quasselforum

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Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von detlou detlou - 19.09.10 12:23 Uhr Klicks:62
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 12:53 Uhr Klicks:63
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 15:58 Uhr Klicks:60
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 17:11 Uhr Klicks:64
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 17:44 Uhr Klicks:59
http://www.gutefrage.net/frage/anhaengerkupplung-fuer-meinen-roller



Hier Das sChreiben Vom Tüv an Mich

Auch wegen hänger Selber bau und anhängerkupplung ist ganz unten

Sehr geehrte Frau oder sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.

Gerne antworten wir Ihnen:

Eigentlich sprengt diese Frage den Rahmens unseres Forums, daher entschuldigen Sie bitte die etwas unsortierte und teilweise knappe Form, doch für diese Thema gibt es keine Anleitung oder ähnliches und wir mussten die wichtigsten Bestimmungen aus den Vorschriften heraussuchen.

Für diese Anhänger gilt folgender Grundsatz:

Mofa- Anhänger sind nicht zulassungspflichtig und benötigen auch keine Betriebserlaubnis. Daher unterliegen Sie weder der Steuer- noch der Versicherungspflicht. Dadurch benötigen Sie auch kein Kennzeichen und auch keine Hauptuntersuchung.

Dieses bedeutet für Sie, dass Sie größte Sorgfalt beim Bau des Anhängers walten lassen müssen.

Der Anhänger muss dabei im Wesentlichen den §§ 30 bis 60 der Straßen- verkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) (finden Sie z.B. unter http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php ) und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Allgemein gilt: Fz müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Am Umriss der Fz dürfen keine Teile so hervorragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar gefährden

Die Abmaße des Anhängers dürfen folgende Grenzen nicht überschreiten:

Breite =<1000 mm Länge =<2000 mm, (zum Transport v. Sportgeräten: =<4000 mm) Höhe =< 1400 mm

Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen (Belastung, und Geschwindigkeit) entsprechen.

Der Anhänger muss mit folgenden lichttechnischen Einrichtungen ausgerüstet sein:

Begrenzungsleuchten sind bei Krafträdern nicht vorgeschrieben, deshalb nur erforderlich, wenn die seitliche Begrenzung des Anh. > 400 mm über die Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers des ziehenden Fz hinausragt, dann mindestens 1 Leuchte mit weißem Licht erforderlich. Sie braucht nicht nach § 22 a StVZO bauartgenehmigt zu sein.

Nicht vorgeschrieben, jedoch zulässig und bei einer Breite des Anhängers von => 800 mm empfehlenswert, dass 2 weiße "nicht dreieckige" Rückstrahler an der Vorderseite des Anh. angebracht werden.

mindestens je 1 gelber Rückstrahler an der Längsseite, Höhe =< 600 mm und so tief wie möglich,

1 Schlussleuchte niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche => 250 mm über Fahrbahn. Die Schlussleuchte am ziehenden Fz muss nicht mitleuchten können, jedoch darf der Scheinwerfer des ziehenden Fz nur zusammen mit der Schluss- leuchte des Anh. einschaltbar sein.

2 rote Rückstrahler in gleicher Höhe (Form nicht vorgeschrieben). Äußerster Punkt der leuchtenden Fläche =< 400 mm von breitester Stelle des Anh. Höhe (höchster Punkt) =< 900 mm über Fahrbahn.

Bremsleuchte, Nebelschussleuchte, Fabrikschilder und Fahrzeugidenti- fizierungsnummer sind nicht erforderlich

Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht zulässig.

Zur Anhängelast:

Gebremst: Anh.last =< zGG des Kfz, =< Angabe des Herstellers des Kfz, =<amtl. für zulässig erklärter Wert. Für 2- u. 3-rädrige Kfz, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. kommen, gilt: Anh.-last =< 50 % der Leermasse des Kfz

Ungebremste 1-achsige Anh.: Anh.-last =< der Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewicht des Kfz

demzufolge sollte das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht über diesen Anhängelast- Werten liegen. Dieses wären z.B. für einen unge- bremsten Anhänger bei einem Mofa von 85kg Leergewicht zzgl. 75kg noch 80kg Anhängelast und demnach dürfte dann auch der Anhänger voll beladen nicht mehr wiegen.

Eine Anhängekupplung muss so ausgebildet und befestigt sein, dass die nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit gewährleistet ist (ggf. Fachhandel).

Für 2- u. 3-rädrige Kfz als Zugfahrzeug, die ab 17.6.2003 erstm. i.Verk. gekommen sind, gilt: Einrichtungen zur Verbindung von Fz und ihre Anbringung an den Kfz müssen 97/24/EG Kap. 10 entsprechen (ebenfalls im Fachhandel erhältlich)

Zitat:
Voraussetzung für das Ziehen von gebremsten Anhängern durch Mofas ist natürlich die Anhängelast. Bei einem gebremsten Anhänger können Sie sich diese sicherlich vom Hersteller des Mofas bestätigen lassen.


Evtl. kann dieser auch Hinweise zur notwendigen Zugvorrichtung bzw. zur Anhängekupplung oder der Zugkrafteinleitung in den Rahmen machen.

Anhängelasten und die Kupplung sind ggf. prüfen zu lassen.

Diese Abnahme kann nur durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.





thorsten
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Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 18:39 Uhr Klicks:46
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von thorsten thorsten - 19.09.10 19:04 Uhr Klicks:45
Re: Anhänger wie gross darf er sein ? - Thumbnail von Bias Bias - 19.09.10 20:03 Uhr Klicks:40
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