Ja Herbert, die Fahrzeugsicherheit ist schon wichtig.Aber - es ist da auch so dass solch ein Prüfer einen Ermessensspielraum hat.Was da für den Einen noch gut ist das kann für den Anderen schon schlecht sein.Beispiel Bremsscheiben : Der Eine sagt das die Dicke noch ausreicht während ein Anderer das als Mangel einträgt. Ermessensspielraum.Genau das ist Dir mit dem von Dir angeführtem Scheinwerfer passiert.Es gibt da keine Richtlinie(Messwert) für den Erblindungsgrad eines Scheinwerfers.Ermessensspielraum.
Ein bisschen kann ich da schon mitreden.Habe selber jährliche Prüfungen nach VBG4 und 9 gemacht.Waren zwar keine Autos,waren Krane. Die VBG´en sind dabei sowas wie ein Gesetzbuch- sind Sicherheitvorschriften.Wer dagegen verstößt ist dran im Schadensfall.Wird z.B. den Leuten in Duisburg(Lovparade) auch zum Verhängniss werden.Verstöße gegen geltende Sicherheitsvorschriften.http://www.vbg.de/apl/zh/bgi810/3_1_1.htm
So jetzt aber genug damit. Manches darf man eben nicht Publik machen."Mäntelchen des Schweigens drüber werfen" oder aber auch vertuschen oder so.....
Gruß Dietmar
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenEin bisschen kann ich da schon mitreden.Habe selber jährliche Prüfungen nach VBG4 und 9 gemacht.Waren zwar keine Autos,waren Krane. Die VBG´en sind dabei sowas wie ein Gesetzbuch- sind Sicherheitvorschriften.Wer dagegen verstößt ist dran im Schadensfall.Wird z.B. den Leuten in Duisburg(Lovparade) auch zum Verhängniss werden.Verstöße gegen geltende Sicherheitsvorschriften.http://www.vbg.de/apl/zh/bgi810/3_1_1.htm
So jetzt aber genug damit. Manches darf man eben nicht Publik machen."Mäntelchen des Schweigens drüber werfen" oder aber auch vertuschen oder so.....
Gruß Dietmar