Hallo Egon!
Bin fast vollkommen einverstanden. Nach meiner Kenntnis darf der Spiegel über das Lenkerende hinausragen. Er muss aber ein E-Prüfzeichnen haben, also typgeprüft sein.
Wer braucht schon einen Spiegel, um seine Unterarme zu betrachten?
Deine Aufstellung der Fakten finde ich wichtig. Wenn ich Dealer wäre, würde ich auch wissen wollen, was mich im Falle eines Falles erwartet. "Das macht doch jeder", "hat noch nie Probleme gegeben", "kräht kein Hahn nach" tröstet mich überhaupt nicht, es sei denn, es sind Aussagen der Staatsanwaltschaft und der Versicherungsunternehmen.
Nach "Verbesserungen" setzte ich bei erloschener ABE auf die BE nach §4 FZV. Ich habe sie aber noch nicht.
Dank' Dir - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenBin fast vollkommen einverstanden. Nach meiner Kenntnis darf der Spiegel über das Lenkerende hinausragen. Er muss aber ein E-Prüfzeichnen haben, also typgeprüft sein.
Wer braucht schon einen Spiegel, um seine Unterarme zu betrachten?
Deine Aufstellung der Fakten finde ich wichtig. Wenn ich Dealer wäre, würde ich auch wissen wollen, was mich im Falle eines Falles erwartet. "Das macht doch jeder", "hat noch nie Probleme gegeben", "kräht kein Hahn nach" tröstet mich überhaupt nicht, es sei denn, es sind Aussagen der Staatsanwaltschaft und der Versicherungsunternehmen.
Nach "Verbesserungen" setzte ich bei erloschener ABE auf die BE nach §4 FZV. Ich habe sie aber noch nicht.
Dank' Dir - Dieter