(zum Thema Spiegel)
Hallo Egon und Sporti,
der Spiegel, der über das Lenkerende hinausragt, ist unproblematisch, solange es der originale ist. Denn dann ist das Fahrzeug so in der ABE beschrieben.
Baut Ihr einen typgeprüften Spiegel (E-Zeichen oder entsprechendes) an das Mofa, der weiter hinausragt als der originale, dann erlischt die ABE nicht.
Laut StVZO §32 Abs.1 ist die Fahrzeugbreite nach ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Dabei sind unter anderem Spiegel NICHT zu berücksichtigen.
Nach §32 Abs.9 darf bei Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch die max. Breite von 1,0m nicht überschritten werden.
Und mir geht es wieder gut ("flöt"). Ich bleibe in Deutschland.
Grüße - Dieter
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenHallo Egon und Sporti,
der Spiegel, der über das Lenkerende hinausragt, ist unproblematisch, solange es der originale ist. Denn dann ist das Fahrzeug so in der ABE beschrieben.
Baut Ihr einen typgeprüften Spiegel (E-Zeichen oder entsprechendes) an das Mofa, der weiter hinausragt als der originale, dann erlischt die ABE nicht.
Laut StVZO §32 Abs.1 ist die Fahrzeugbreite nach ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Dabei sind unter anderem Spiegel NICHT zu berücksichtigen.
Nach §32 Abs.9 darf bei Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch die max. Breite von 1,0m nicht überschritten werden.
Und mir geht es wieder gut ("flöt"). Ich bleibe in Deutschland.
Grüße - Dieter