Hallo, Dieter!
Das hast Du sehr schnell und gut recherchiert.
Im ersten Satz sagst Du eigentlich das Wesentliche. Das ist das, worauf es hier ankommt.
Die Saxo wird meines Wissens ohne Spiegel geliefert und so kommt es auf die Breite an, die bei der „serienmäßigen Herstellung“ vorhanden ist.
Die Fahrzeugbreite nach § 32.1 StVZO zieht hier nur, wenn auch eine Eintragung in die ABE erfolgen soll. Irgendwo dort muss z.B. auch stehen, dass 'ne Mofa nicht breiter als 1 m sein darf.
Der Lenker der Classic ist ca. 65 cm breit. Häng da mal einen 35 cm-LKW-Spiegel dran und dann kannst Du mal kucken, wie die kucken!
Dass sich darum weder die Versicherung noch die Polizei kümmern, erkennst Du an dem Problem, das Sporti hatte.
Es ist schon ein Kreuz mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften.
Bleiben wir trotzdem, oder?
Gruß aus Büchen
Egon
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Im ersten Satz sagst Du eigentlich das Wesentliche. Das ist das, worauf es hier ankommt.
Die Saxo wird meines Wissens ohne Spiegel geliefert und so kommt es auf die Breite an, die bei der „serienmäßigen Herstellung“ vorhanden ist.
Die Fahrzeugbreite nach § 32.1 StVZO zieht hier nur, wenn auch eine Eintragung in die ABE erfolgen soll. Irgendwo dort muss z.B. auch stehen, dass 'ne Mofa nicht breiter als 1 m sein darf.
Der Lenker der Classic ist ca. 65 cm breit. Häng da mal einen 35 cm-LKW-Spiegel dran und dann kannst Du mal kucken, wie die kucken!
Dass sich darum weder die Versicherung noch die Polizei kümmern, erkennst Du an dem Problem, das Sporti hatte.
Es ist schon ein Kreuz mit den deutschen Gesetzen und Vorschriften.
Bleiben wir trotzdem, oder?
Gruß aus Büchen
Egon