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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Neues vom TÃœV - Thumbnail von ThorViking ThorViking - 27.11.19 22:18 Uhr Klicks:55
Hallo S-Nettenfreunde und vor allem Spartmetler !

bezüglich der ABE Geschichte habe ich mich mal beim TÜV erkundigt und dort eure Probleme, meine sind es ja nicht mehr als am Rande, hinterfragt.

D.h. nachgefragt wie der TÜV es sieht wenn Bremsen ausgetauscht, Lichtanlage modernisiert, CDI der Umwelt angepasst und Zylinder u. Kolben bearbeitet werden müssen um unsere Böcke am Leben und tunlichst auf -State of the Art- zu verbessern.

Die Antwort lest ihr unten. Ich hatte ihn auch noch um einiges -Andere- gefragt und daher hier nur ein Auszug bezüglich was uns so anbelangt.

Zitat.
Allgemein kann ich Ihnen allerdings gerne folgendes mitteilen.

Grundsätzlich erlischt die ABE des Fahrzeuges dann, wenn sie technische Änderung vornehmen, durch die entweder eine Gefährdung entstehen kann, sich die Fahrzeugart ändert oder zu erwarten ist, dass Abgas- oder Geräuschverhaltens sich verschlechtern.
(...da alles -nein- beantwortet werden kann ist der Punkt schon mal vom Tisch)

Das zuvor Gesagte gilt also für Veränderung der Bremse, Eingriffe in die Elektronik, Änderungen an Kolben und Zylindern, Austausch von bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen durch nicht bauartgenehmigte Lichttechnische Einrichtungen, Änderungen der Höchstgeschwindigkeit, usw…
(hier gibt es jetzt die CE für alles elektrische u. elektronische samt Sicherheit z.b. Bremsen und damit angewandt, unbedenklich)

Die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit entscheidet einerseits über die Auslegung der sicherheitsrelevanten Komponenten des Fahrzeuges und andererseits auch über die anzuwendenden Rechtsstände, da Leistung, Gewicht und Höchstgeschwindigkeit maßgeblich entscheidende Faktoren sind für die Einordnung eines Fahrzeuges in eine bestimmte Fahrzeugart.


Freundliche Grüße/Dipl.-Ing. xyz/Competence Center -----> Zitat Ende

Bem.:

.......sich verschlechtern. Alles, was zumindest ich und sicher ihr auch gedenkt zu tun ist ......zu ! verbessern ! oder zu erhalten?

.......Das zuvor Gesagte gilt also für...... Auch hier verschlechtern wir nichts, im Gegenteil wenn wir eine CE Lampe o. ä. oder andere CE-elektrische Komponenten die nichts verschlechtern, einsetzen!

.......technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit etc. .... die mit dem Nur-Fahrrad erreichbare Geschwindigkeit bei gleicher max Gesamtmasse für die angeblich die Trommelbremsen ausgelegt waren erreichen wir gar nicht mit Motor was leicht zu beweisen aber unnötig ist.

Habe dann nochmal nachgehakt aber noch keine Antwort auf die Frage bekommen ob alle abweichenden -Verbesserungen- wie Bremsen, Licht, Elektronik in die ABE nachgetragen werden können!!!.
Diese Möglichkeit für diejenigen, die sonst nicht ruhig schlafen können wenn sie nicht irgendeinen Stempel irgendwo aufweisen können. Komme noch mit der Antwort des guten Mannes....

Wie ich meinen TÜV Kollegen verstehe spielt er auf den -Spielraum- an den wir Zertifizierungsingenieure trotz aller EU-Direktiven und deren Produktstandards haben, nämlich, und das ist explizit z.b. in so wichtigen Direktiven wie der PED/Druckgerätedirektive angegeben, das auch unter gewissen Voraussetzungen -Sound Engineering Practise- oder -gesunde ingenieurmäßige Praxis- angewandt werden kann was dann sicher der TÜV Ingenieur anwenden wird wenn er dann, doch eingespannt, mit dem -Gretamodul- und einer neuen Rollenbremse samt LED blendender Beleuchtung an der Spartamet glücklich eine Runde damit drehen darf....werden sicher mehr als eine:up: ...?
Wenn er das Gretamodul überhaupt bemerkt :eek: (ihr versteht....)???? Denn die -Mehr-Speed- ist ja marginal nur die Power am Berg ist merkbar und welcher TÜV hat ne´n Hausberg wie unser Alpenflitzer?

Harkt mal alle Punkte ab, wird was verschlechtert oder -gravierend- verändert?
Das Gegenteil, also tut was für eure Sicherheit, die Umwelt und den Motor, baut bessere Bremsen ein und verbessert das Licht. Alles besonders bei der SpartaNette.
Meine würde ich jetzt nach allen Regeln der Kunst -Neuzertifizieren- wenn ich es nun müsste....und in D werde ich das Schreiben des TÜV Kollegen bei meinem Versicherungsbrief am Mann haben falls mal einer dumm fragen sollte. ( ...bei der vorletzten Mellsta Mopperally wurden Hunderte ganz blass als die Polizei zig Moppes gleich nach dem Start heraus winkte, ich auch, durfte aber fahren------> Alkoholkontrolle !!!!! Die dürfen sie so oft sie nur können gern machen. Sage dann immer: her mit dem Blasrohr solange ihr keine Radarkontrollen macht was mir immer volle Sympathie der Ordnungshüter, sind ja auch Autofahrer, verschafft. )

Herbert!!! wir sprechen hier nicht vom -TUNEN- nur darüber was der TÜV -diplomatisch- zu sagen hat....!

Soweit in der Sache für den Augenblick.....//PA
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Stefan TEE Stefan TEE - 28.11.19 08:55 Uhr Klicks:29
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