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Saxonette- und Spartamet- Forum

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Neues vom TÃœV - Thumbnail von ThorViking ThorViking - 27.11.19 22:18 Uhr Klicks:55
Hallo S-Nettenfreunde und vor allem Spartmetler !

bezüglich der ABE Geschichte habe ich mich mal beim TÜV erkundigt und dort eure Probleme, meine sind es ja nicht mehr als am Rande, hinterfragt.

D.h. nachgefragt wie der TÜV es sieht wenn Bremsen ausgetauscht, Lichtanlage modernisiert, CDI der Umwelt angepasst und Zylinder u. Kolben bearbeitet werden müssen um unsere Böcke am Leben und tunlichst auf -State of the Art- zu verbessern.

Die Antwort lest ihr unten. Ich hatte ihn auch noch um einiges -Andere- gefragt und daher hier nur ein Auszug bezüglich was uns so anbelangt.

Zitat.
Allgemein kann ich Ihnen allerdings gerne folgendes mitteilen.

Grundsätzlich erlischt die ABE des Fahrzeuges dann, wenn sie technische Änderung vornehmen, durch die entweder eine Gefährdung entstehen kann, sich die Fahrzeugart ändert oder zu erwarten ist, dass Abgas- oder Geräuschverhaltens sich verschlechtern.
(...da alles -nein- beantwortet werden kann ist der Punkt schon mal vom Tisch)

Das zuvor Gesagte gilt also für Veränderung der Bremse, Eingriffe in die Elektronik, Änderungen an Kolben und Zylindern, Austausch von bauartgenehmigten lichttechnischen Einrichtungen durch nicht bauartgenehmigte Lichttechnische Einrichtungen, Änderungen der Höchstgeschwindigkeit, usw…
(hier gibt es jetzt die CE für alles elektrische u. elektronische samt Sicherheit z.b. Bremsen und damit angewandt, unbedenklich)

Die technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit entscheidet einerseits über die Auslegung der sicherheitsrelevanten Komponenten des Fahrzeuges und andererseits auch über die anzuwendenden Rechtsstände, da Leistung, Gewicht und Höchstgeschwindigkeit maßgeblich entscheidende Faktoren sind für die Einordnung eines Fahrzeuges in eine bestimmte Fahrzeugart.


Freundliche Grüße/Dipl.-Ing. xyz/Competence Center -----> Zitat Ende

Bem.:

.......sich verschlechtern. Alles, was zumindest ich und sicher ihr auch gedenkt zu tun ist ......zu ! verbessern ! oder zu erhalten?

.......Das zuvor Gesagte gilt also für...... Auch hier verschlechtern wir nichts, im Gegenteil wenn wir eine CE Lampe o. ä. oder andere CE-elektrische Komponenten die nichts verschlechtern, einsetzen!

.......technisch mögliche Höchstgeschwindigkeit etc. .... die mit dem Nur-Fahrrad erreichbare Geschwindigkeit bei gleicher max Gesamtmasse für die angeblich die Trommelbremsen ausgelegt waren erreichen wir gar nicht mit Motor was leicht zu beweisen aber unnötig ist.

Habe dann nochmal nachgehakt aber noch keine Antwort auf die Frage bekommen ob alle abweichenden -Verbesserungen- wie Bremsen, Licht, Elektronik in die ABE nachgetragen werden können!!!.
Diese Möglichkeit für diejenigen, die sonst nicht ruhig schlafen können wenn sie nicht irgendeinen Stempel irgendwo aufweisen können. Komme noch mit der Antwort des guten Mannes....

Wie ich meinen TÜV Kollegen verstehe spielt er auf den -Spielraum- an den wir Zertifizierungsingenieure trotz aller EU-Direktiven und deren Produktstandards haben, nämlich, und das ist explizit z.b. in so wichtigen Direktiven wie der PED/Druckgerätedirektive angegeben, das auch unter gewissen Voraussetzungen -Sound Engineering Practise- oder -gesunde ingenieurmäßige Praxis- angewandt werden kann was dann sicher der TÜV Ingenieur anwenden wird wenn er dann, doch eingespannt, mit dem -Gretamodul- und einer neuen Rollenbremse samt LED blendender Beleuchtung an der Spartamet glücklich eine Runde damit drehen darf....werden sicher mehr als eine:up: ...?
Wenn er das Gretamodul überhaupt bemerkt :eek: (ihr versteht....)???? Denn die -Mehr-Speed- ist ja marginal nur die Power am Berg ist merkbar und welcher TÜV hat ne´n Hausberg wie unser Alpenflitzer?

Harkt mal alle Punkte ab, wird was verschlechtert oder -gravierend- verändert?
Das Gegenteil, also tut was für eure Sicherheit, die Umwelt und den Motor, baut bessere Bremsen ein und verbessert das Licht. Alles besonders bei der SpartaNette.
Meine würde ich jetzt nach allen Regeln der Kunst -Neuzertifizieren- wenn ich es nun müsste....und in D werde ich das Schreiben des TÜV Kollegen bei meinem Versicherungsbrief am Mann haben falls mal einer dumm fragen sollte. ( ...bei der vorletzten Mellsta Mopperally wurden Hunderte ganz blass als die Polizei zig Moppes gleich nach dem Start heraus winkte, ich auch, durfte aber fahren------> Alkoholkontrolle !!!!! Die dürfen sie so oft sie nur können gern machen. Sage dann immer: her mit dem Blasrohr solange ihr keine Radarkontrollen macht was mir immer volle Sympathie der Ordnungshüter, sind ja auch Autofahrer, verschafft. )

Herbert!!! wir sprechen hier nicht vom -TUNEN- nur darüber was der TÜV -diplomatisch- zu sagen hat....!

Soweit in der Sache für den Augenblick.....//PA
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Stefan TEE Stefan TEE - 28.11.19 08:55 Uhr Klicks:29
Ich sehe es aber anders, dass alles im ersten Absatz des Zitats mit "nein" beantwortet werden kann.
Sicherlich kann man an den Motoren optimieren, dieses wirkt sich aber schon auf die Höchstgeschwindigkeit aus (mit Umweltmodul) und somit die Einstufung in eine andere Fahrzeugklasse bzw. das Erlöschen der Ausnahmeverordnung.
Wenn ich mich recht entsinne, stehen Drehmoment und Leistung mit der Drehzahl im Verhältnis.
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 28.11.19 16:37 Uhr Klicks:29
Also komplizierter und immer unklarer die ganze Sache. Ich fahre mit Licht vorne und hinten. Der Motor leistet eine Höchst gescwindigkeit von 20/22 km/h. Den Berg runter fahre ich ohne Motor mit 40-50 km/h und dazu müssen die Bremsen halten.Obendrein habe ich sogar einen Spiegel.
Also was soll das Ganze? :rennrad:
Weiterhin viel Spaß und kontaktiert nicht den T Ü V sonst werden die noch hellhörig und fangen an Saxonetten zu kontrollieren.:peka_wersuchet: :fluch:
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von ThorViking ThorViking - 28.11.19 21:54 Uhr Klicks:30
:barb: ....lies mal wie schnell Alpenflitzer schon geradelt ist.:up: :eek: Damit ist er schon jenseits von Gut und Böse was der Motor mit Gretamodul bringen kann.
Und die Fahrzeugklasse ändert sich auch nicht denn das Fahrzeug in -der Klasse- erreicht ja so eine maximal mögliche Geschwindigkeit mit oder ohne Motor an.
Und dies bei gegebener zulässiger Masse, Eigenstabilität und hoffentlich dazu dimensionierten Bremsen!
Etwas was ich bei der SpartaNette vom ersten Ausritt an bezweifelt habe.:skeptisch:
Und in den Papieren sehe ich nicht das der Bock getrampelt, mit oder ohne Motor, auf 20Km/h max begrenzt ist.:eek: Das ist scheinbar ne Helmgeschichte :headbash: auf dessen Antwort ich immer noch warte.
Also die, die >20,0xkm/h fahren wollen setzt euch einen CE-Helm in der EU auf dann kann euch keiner an die Karre fahren.

Dann stellt sich auch die Frage ob der/die Hersteller damals eine Risikoanalyse der vitalen sicherheitsrelevanten Komponenten -geliefert- hat.
Ich glaube nicht denn 1 sicherheitsrelevanter Simmering konnte sich raus drücken oder auch nur auslaufen und vips, waren ~50% des sowieso unterdimensionierten Bremsmoments weck. Halleluja, sprich da einer von ABE und </=20km/h.
Konsequenz--->Todesfall--->wie häufig/Jahr?-----> wer weiß.....
Glaube -Sporti- hat ein Video wo er seiner Frau aufs Rad donnerte und sein´s verbogen hat --->SpartaNette Vollbremseffekt???

Habe nun meine SpartaNette zig-mal unter scheinbar optimalsten Bedingungen:up: : Kompdruck ~7bar!, +4C, 99% Luftfeuchte, totale Horizonale und Windstille !!, Motor ca. 45min warm gefahren und einen Hang erst rauf zur Messstelle, eine von vielen innerörtlich aufgestellte -RadarSmilieGrimassenDisplays- für die max 40km/h im Ort!
Was mir, aerodynamisch zusammengekrimpt, 27km/h, identisch mit meinen Garmin-Messungen assistierte!
Das ist doch ein Pipifax-Fahrtüberschuss und theoretisch auch für den Normalfahrer mit -SabberModul- zu ertrampeln/errollen.

Den Nutzen eines Gretamoduls hat man erst am Hang/Berg aber da bleibt man auch nur in -eurem gesetzlichen Geschwindigkeitsbereich- den ihr dann nur (...aber bitte mit Helm...) mit eifrigen Mittreten evtl. etwas überschreiten könnt.
Nur, solltet ihr ein Gretamodul dem Umwelt-Mainstreamtrent folgend (also etwas am Rädle -verbessern-...) seht zu das ein CE-Zeichen die EMC Kompatibilität des -Milieuverbesserers- bestätigt.
Anders, wenn ihr ohne CE ertappt werdet müsst ihr die Kompatibilität in einem Testhaus nachweisen lassen, was kostet:down: , ihr aber nicht dafür in den -Bau- müsst.
Also, macht eure Böcke/vor allem SpartaNetten Brems- und Beleuchtungssicher und -verbessert- sie somit!
All die Verbesserungen könnt ihr dann schriftlich begründen und somit -dokumentieren- und der ABE beipacken, damit alle gut schlafen können....und euch allen einen schönen 1. Advent //PA:barb: :barb:
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 29.11.19 11:42 Uhr Klicks:25
1. ich fahre ohne Helm - im Kopf ist soviel geistiger Vorrat, dass nichts verloren gehen kann.
2. Ich habe ein Standlicht vorne und hinten obgleich meine ABE dies gar nicht vorsieht (1988)
3. Ich fahre mit einer "Windbrille" - keine Pflicht
4. Ich fahre immer mit 1.Hilfekasten vom PKW gem. DIN-auch nicht vorgesehen
5. Ich habe eine gelbe Leuchtweste dabei für den Fall, daß ich von der Dunkelheit überrascht werde ( oder ich in Paris sein sollte) - auch nicht vorgesehen :klugscheisser:

Ansonsten fahre ich gerne mit der Saxonette auf Waldwegen durch das Gebirge ohne Gegenverkehr, evtl. mal ein Wildschwein.:flucht:
Wünsche auch allen Saxonettefahrern eine schönen 1. Advent. Auch, und vergesst nicht bei der Greta-Freitags Demo mit der Saxo mitzufahren! :xmas_mrgreen:
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Stefan TEE Stefan TEE - 29.11.19 11:51 Uhr Klicks:26
So lange die Beleuchtungsanlage die entsprechenden Prüfzeichen haben kann ich diese auch anbauen.
Allerdings steht in meiner ABE und in der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung sehr wohl was von Standlicht.
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Stefan TEE Stefan TEE - 29.11.19 12:06 Uhr Klicks:26
Ich kann auch mit einerm Fahrrad was eine Stempelbremse hat den Berg mit 40-50km/h runterfahren. Aber ob das so gut ist?
In der Leichtmofa-Ausnahmeverordnung steht folgendes. Leistungscharakteristik: derart ausgelegt, daß oberhalb einer Geschwindigkeit, die nicht mehr als 24 km/h betragen darf, keine Überschußleistung zum Antrieb des Fahrzeugs abgegeben werden kann
Es ist ja nun auch nicht damit getan sich einen Helm aufzusetzen. Es geht ja nunmal um eine Betriebserlaubnis eines Kraftfahrzeugs.
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 29.11.19 17:47 Uhr Klicks:29
Für Baujahr 1988 gab es keine Standlicht-Pflicht.
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von ThorViking ThorViking - 01.12.19 12:34 Uhr Klicks:29
....daß oberhalb einer Geschwindigkeit, die nicht mehr als 24 km/h betragen darf, keine Überschußleistung zum Antrieb des Fahrzeugs abgegeben werden kann....

Ja, da haben wir´s ja und das alles +/- 10% denn alles hängt ja auch von Wind und Wetter sprich Luftfeuchte ab.
Plus das wir von einem nach oben drehzahlmäßig quasi freien CDI nur richtig Hilfe bekommen wenn es eine Steigung rauf geht wo der Motor wirklich gebracht wird und da sowieso nicht mehr als 20km/h drin sind und warum auch mehr ???:wink:

Nein der Umwelt:up: und unserer geliebten Motörchen:up: :up: wegen sollten wir beiden etwas Gutes tun und ein winziges Päckchen unter dem Weihnachtsbaum werde sicher viele S-Netten-Herzen höher schlagen lassen.

Herbert, kann nun auch über die Festtage noch etwas grübeln ob die Rubrik -Umwelttuning-:eek: mit aufgenommen, d.h. favorisiert werden sollte??:up:

Ich bedanke mich für alle neuen -Input´s- und gehe über in den -Segelmodus- den es ist immer noch gefrierend kalt und man sieht das Eis aus den Buchten kriechen.
Die ersten Übermütigen sind sicher schon draußen und prüfen 4cm Kerneis was ja auch hält solange es 4 cm sind....darunter, wird es nass und saukalt....:down:

//PA
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 02.12.19 11:33 Uhr Klicks:19
Wir dürfen allerdings nie vergessen, daß der Sachsmotor als HILFSMOTOR entwickelt wurde, um den Schichten mit geringem Einkommen zu ermöglichen preiswert und zügiger zur Arbeit zu fahren.
Entsprechend sind auch die Werkstücke entwickelt, konstruiert und gebaut worden.
Kurzum, sie sind kein Rennmotor und man sollte tunlichst alles lassen was dem kleinen Motor schadet.
Wenn es bergauf nicht mehr geht steige ich ab und schiebe. Bergauf ab einem Grenzwert von 12/13 km/h bei Mittreten steige ich ab.:wink:
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von ThorViking ThorViking - 02.12.19 18:59 Uhr Klicks:25
so, hier die 2. Antwort. auch höchst interessant.....

Zitat:
Sehr geehrter Herr Adrian,
eine Änderung der ABE wird es voraussichtlich nicht geben.

Die Allgemeine Betriebserlaubnis liegt unter der Verantwortung des Fahrzeugherstellers. Innerhalb einer Fahrzeugbaureihe kann der Hersteller Änderungen oder genauer gesagt Nachträge zu der Basis-ABE beantragen. Alle nachfolgend reihenweise gefertigten Varianten des Fahrzeuges würde dann dem Nachtrag entsprechen.

Für technische Änderungen an im Verkehr befindlichen Fahrzeugen müssen Bauteile verwendet werden, denen ein gültiges Prüfzeugnis (ABE oder Teilegutachten) zugrunde liegt.

Nach erfolgter Umrüstung muß das umgerüstete Fahrzeug unter Vorlage der Dokumente und Prüfzeugnisse an einer unserer Technischen Prüfstellen zur Begutachtung vorgeführt werden.

Freundliche Grüße
Dipl.-Ing.----->Zitat Ende

....gültiges Prüfzeugnis (ABE oder Teilegutachten) zugrunde liegt...
Teilegutachten das ist auch die CE. Behalten und am Mann haben!!!

....einer unserer Technischen Prüfstellen zur Begutachtung vorgeführt werden....

Wird -Nix- in die ABE eingetragen, kann nur der Hersteller, den es nicht mehr gibt!!!!

Begutachten...das könnt ihr selbst bei dem Pippifax.
Die wollen uns doch bei TÛV und Kompanie gar nicht sehen:abschied: oder wenn nur mal selbst ne Runde fahren:up: .

Also!!! Selbst und Selbstbewusst:pal: ist der Mann!
Alles sammeln, kopieren, fotografieren und selbst dokumentieren und den Kram mit in der der ABE Kopie warm halten.

Will den Richter im Extremfall sehen der euch mit den Unterlagen, der Dokumentation an die Karre fahren will.
Das heißt solange ihr nicht motorseitig -richtig- über die Stränge schlägt:down:

So, das soll dann wohl reichen obwohl ich noch immer nicht weiss ob ich nun mit meinem Bock in D rechtlich,temporär willkommen wäre.

Aber ihr könnt es euch schon Denken....will ich dann komme ich:barb: :barb: und zur Not mit der ganzen Flotte :barb: :barb: die ihr sicher schon oft über den TV-Schirm habt segeln sehen....

//PA
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 04.12.19 12:11 Uhr Klicks:20
Natürlich kannst Du mit Deiner Saxo im ganzen EU-Raum fahren, vorausgesetzt sie ist in Schweden akzeptiert.
Das ist EU-Recht.
Und solltest Du angehalten werden murmelst Du was von ""nix versteh Smörrebröd fisk motor." :wink: :wink:
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Re: Neues vom TÃœV - Thumbnail von ThorViking ThorViking - 04.12.19 13:43 Uhr Klicks:30
...klar ich will es nur noch mal vom TÜV hören.
Beziehe mich dabei immer mit Erfolg des Cassis de Dijon und die Folgerechtsprechung.
Damit habe ich aber auch schon meine Freunde in der Kommission ins schwitzen gebracht und eine Larifari Antwort darauf bekommen:
Kann ich mit meinem S-Wagen Winterzeit´s mit Spikes drauf die in F/S/DK/AU/CH und N/assoziiert, zugelassen sind D durcheilen? Eine richtige Antwort bekam ich nicht würde es aber gern mal austesten wobei ich glaube das STENA mir mehr Schwierigkeiten machen könnte an Bord zu kommen als jeder Polizist am Wegesrand.
Tue es aber doch in der Weise das ich -abgedubbade- alte S-Viking Winterreifen dann nach BI nutze die allerdings alle mit einigen -vergessenen- Dubbarn/Spikes die BAB -aufreissen-.:ua_nada:
Ich könnte Bücher schreiben über EU und Schweden und D und EU.

Es taut und die Hoffnung steigt wieder zu möffeln...

//PA:barb:
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