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Saxonette- und Spartamet- Forum

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LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von Johnny Johnny - 07.12.21 19:28 Uhr Klicks:36
Hallo,

laut Leichtmofaverordnung muss man ja ein Standlicht hinten mit der Bezeichnung "Z" und vorne entsprechend der StVzO haben. Da ich keine ABE für meine Spartamet habe, werde ich wohl eine Tüv-Abnahme machen müssen. Jetzt kann ich mich lange mit der alten Fahrradstandlicheinheit beschäftigen, oder gleich zwei neue LED-Leuchten kaufen, die heutzutage ja über eine komfortable Standlichtfunktion verfügen. Weiß jemand, ob das ausreicht? Euch einen herzlichen Dank!
Gruß
Dirk
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von didiwagener didiwagener - 07.12.21 22:21 Uhr Klicks:32
Tante Google kann dazu so einiges vertellen .Gemäß StVzO hast du ja schon richtig erkannt und suchen wirst du ja können und Google sagt dann z.B. :
https://fahrradbeleuchtung-info.de/liste-k-nummern-fahrradbeleuchtung

Gruß Dietmar

Nachtrag : Wenn das denn eine NL-Sparta ist wird es mit TÃœV nicht ganz so einfach werden .
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von Johnny Johnny - 11.12.21 19:46 Uhr Klicks:19
Hallo Dietmar,
wenn ich hier richtig recherchiert habe, dann gibt es eine NL-Sparta, mit der es Probleme gibt und eine, die problemlos ist - (irgendwie soll eine Zahl am Zylinder sein, die unproblematisch ist - ich meine eine 20. Auf jeden Fall habe ich das vor einigen Wochen mal gecheckt und es war die Version, die in Deutschland keine Probleme machen soll). Was könnte aus deiner Sicht das Problem sein?
Gruß
Dirk
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von didiwagener didiwagener - 11.12.21 22:04 Uhr Klicks:30
Wie du in deiner Vorstellung schon bemerkt hast : Die Erlangung der ABE . Wenn du aber die dazu nötigen Papiere hast...?
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von Bernie Bernie - 07.12.21 22:26 Uhr Klicks:30
Keine Ahnung was der TÜV sagt, ich habe bis jetzt immer Zweiräder mit ABEs gekauft und bin deshalb noch nie in so eine Situation gekommen. Kontrolliert wurde ich all die Jahre auch noch nie.
Allerdings wurden bei meinen Saxonetten (außer bei der Classic) sämtliche Leuchten gegen LED Leuchten mit Standlichtfunktion ausgetauscht.
Einfach machen, nicht fragen und beim TÃœV vorfahren.
Gruß
Bernie
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von Alpenflitzer Alpenflitzer - 08.12.21 10:45 Uhr Klicks:25
Ich habe nie verstanden, was dieser Terror "TÜV" soll. Da fahren Leute mit PKWs und LKWs mit abgeschrubbten Bremsen durch die Gegend, aus Osteuropa kommen halb verrottete LKW über die Autobahn usw.:danke:
Und ein Fahrrad mit oder ohne Hilfsmotor mit max 21 km/h wird mit Verordnungen und Gesetzen überschüttet.
Ich nehme mal an, daß mit der neuen Regierung jetzt auch die Fahrrad-Kinderanhänger hydraulische Bremsen benötigen werden und einen Heizakku für die Kleinen.:hurra3:
...und dann fahren Räder herum ohne Rückspiegel und das in der Stadt!
Deutschland macht sich echt lächerlich. :confused:
In Italien ,England und vielen anderen Ländern fragt niemand nach Standlicht oder Versicherungsschild.
Mann kann es auch übertreiben und damit Leute beschäftigen.

:wink: Wilhelm:confused:
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von Sven Becker Sven Becker - 08.12.21 18:50 Uhr Klicks:28
Hallo Johnny,

wörtlich heißt dort:
"Anlage: Merkmale der Leichtmofas ...
1.7 Lichttechnische Einrichtungen: müssen in amtlich
genehmigter Bauart ausgeführt sein; folgende Auflagen
müssen erfüllt sein:
a) Ein Antrieb der Lichtmaschine, der auch nur eine
kurzzeitige Unterbrechung der Stromerzeugung nicht
erwarten läßt.
b) Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Ge-
schwindigkeit von Lichtmaschinen- auf Batteriebetrieb
umschaltet (Standbeleuchtung).
c) Ein Großflächen-Rückstrahler, der mit dem Buchstabe
"Z" gekennzeichnet ist.
d) Ein Scheinwerfer, der der Nummer 23 Abs. 5 Ziffer 2
der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der
Bauartprüfung nach § 22a StVZO (VkBl. 1983 S. 617) ent-
spricht. ..."


Also: alle Teile mit der KBA-Welle (Allgemeine Bauart-
genehmigung ABG)
Für a) reicht wohl ein normaler Dynamo.
Bei b) wird's schon knifflig: Hier ist nicht nur von
hinten die Rede, sondern allgemein von einer Schaltung
für Standbeleuchtung (vorn und hinten?); außerdem haben
die meisten Standlichter heute integrierte Kondensatoren
und keine Batterie wie hier gefordert; die gehen also
von sowas aus wie dem ULO-Batterie-Kasten.
c) Das "Z" wird nur beim Rückstrahler erwähnt, nicht
beim Rücklicht.

Ich muss zugeben, dass ich so genau noch nicht darüber
nachgedacht hatte; ich verwende vorn und hinten Leuchten
mit Kondensator-Standlicht, hauptsächlich, weil ich
nicht ständig Batterien kaufen oder Akkus laden will.

Saxo-nette Grüße :winken:

Sven
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Re: LED Standlicht / Was sagt der TÃœV - Thumbnail von Mr.X Mr.X - 11.12.21 11:48 Uhr Klicks:28
Hallo,
ich fahre mit einer umgebauten ULO Standlichtbox und LED Lampen vorn und hinten.
Es war erst einmal ein Versuch, das funktioniert so gut das ich es so lasse:
6V Gelakku von Conrad, der passte mit etwas Bastelei so gerade ins Gehäuse, ein Wasserdichten kleinen Kippschalter von unten verbaut und ein Gleichrichter direkt am Dynamoausgang.
Den Dynamo lass ich immer mitlaufen (als Lichtmaschiene sozusagen).
Licht schalte ich bei bedarf am Schalter an.
Akku ist immer voll, kein Wackelkontakt (das hatte ich vorher öfters mit den Babyzellen in Verbindung mit den LED Lampen).
Ich fahre täglich im dunkeln zur Arbeit und nach Hause, nie ein Problem gehabt.
ohne Licht Akkuspannung 6,6 Volt,
mit Licht während der Fahrt 6,2-6,4 Volt.
Akku hält so schon ca 3 Jahre.

Gruß, Mirco
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