Hallo Johnny,
wörtlich heißt dort:
"Anlage: Merkmale der Leichtmofas ...
1.7 Lichttechnische Einrichtungen: müssen in amtlich
genehmigter Bauart ausgeführt sein; folgende Auflagen
müssen erfüllt sein:
a) Ein Antrieb der Lichtmaschine, der auch nur eine
kurzzeitige Unterbrechung der Stromerzeugung nicht
erwarten läßt.
b) Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Ge-
schwindigkeit von Lichtmaschinen- auf Batteriebetrieb
umschaltet (Standbeleuchtung).
c) Ein Großflächen-Rückstrahler, der mit dem Buchstabe
"Z" gekennzeichnet ist.
d) Ein Scheinwerfer, der der Nummer 23 Abs. 5 Ziffer 2
der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der
Bauartprüfung nach § 22a StVZO (VkBl. 1983 S. 617) ent-
spricht. ..."
Also: alle Teile mit der KBA-Welle (Allgemeine Bauart-
genehmigung ABG)
Für a) reicht wohl ein normaler Dynamo.
Bei b) wird's schon knifflig: Hier ist nicht nur von
hinten die Rede, sondern allgemein von einer Schaltung
für Standbeleuchtung (vorn und hinten?); außerdem haben
die meisten Standlichter heute integrierte Kondensatoren
und keine Batterie wie hier gefordert; die gehen also
von sowas aus wie dem ULO-Batterie-Kasten.
c) Das "Z" wird nur beim Rückstrahler erwähnt, nicht
beim Rücklicht.
Ich muss zugeben, dass ich so genau noch nicht darüber
nachgedacht hatte; ich verwende vorn und hinten Leuchten
mit Kondensator-Standlicht, hauptsächlich, weil ich
nicht ständig Batterien kaufen oder Akkus laden will.
Saxo-nette Grüße
Sven
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"Anlage: Merkmale der Leichtmofas ...
1.7 Lichttechnische Einrichtungen: müssen in amtlich
genehmigter Bauart ausgeführt sein; folgende Auflagen
müssen erfüllt sein:
a) Ein Antrieb der Lichtmaschine, der auch nur eine
kurzzeitige Unterbrechung der Stromerzeugung nicht
erwarten läßt.
b) Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Ge-
schwindigkeit von Lichtmaschinen- auf Batteriebetrieb
umschaltet (Standbeleuchtung).
c) Ein Großflächen-Rückstrahler, der mit dem Buchstabe
"Z" gekennzeichnet ist.
d) Ein Scheinwerfer, der der Nummer 23 Abs. 5 Ziffer 2
der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der
Bauartprüfung nach § 22a StVZO (VkBl. 1983 S. 617) ent-
spricht. ..."
Also: alle Teile mit der KBA-Welle (Allgemeine Bauart-
genehmigung ABG)
Für a) reicht wohl ein normaler Dynamo.
Bei b) wird's schon knifflig: Hier ist nicht nur von
hinten die Rede, sondern allgemein von einer Schaltung
für Standbeleuchtung (vorn und hinten?); außerdem haben
die meisten Standlichter heute integrierte Kondensatoren
und keine Batterie wie hier gefordert; die gehen also
von sowas aus wie dem ULO-Batterie-Kasten.
c) Das "Z" wird nur beim Rückstrahler erwähnt, nicht
beim Rücklicht.
Ich muss zugeben, dass ich so genau noch nicht darüber
nachgedacht hatte; ich verwende vorn und hinten Leuchten
mit Kondensator-Standlicht, hauptsächlich, weil ich
nicht ständig Batterien kaufen oder Akkus laden will.
Saxo-nette Grüße
Sven