Hallo Rudi,
klar, dass man so nicht fahren darf. Aber wie hoch darf die Promillegrenze sein? Zählt die Saxonette in diesem Falle als Fahrrad? Was ist mit den Pesonen, die eh keinen Führerschein haben? Darf man, wenn der Führerschein einkassiert wurde, überhaupt Saxonette fahren?
Einige Fragen sind noch offen. Ich habe keine Antwort. Da aber im Forum auch ehemalige Polizisten (leider weiß ich nicht mehr wer es ist)angemeldet sind, haben die ja evtl. eine Antwort.
Gruß
Herbert
Um antworten zu können, musst Du Dich erst registrierenklar, dass man so nicht fahren darf. Aber wie hoch darf die Promillegrenze sein? Zählt die Saxonette in diesem Falle als Fahrrad? Was ist mit den Pesonen, die eh keinen Führerschein haben? Darf man, wenn der Führerschein einkassiert wurde, überhaupt Saxonette fahren?
Einige Fragen sind noch offen. Ich habe keine Antwort. Da aber im Forum auch ehemalige Polizisten (leider weiß ich nicht mehr wer es ist)angemeldet sind, haben die ja evtl. eine Antwort.
Gruß
Herbert