Hallo zusammen,
ein Gespräch mit einem befreundeten Rechtsanwalt kann manchmal recht nützlich sein
1)Die Saxonette gilt zwar als Fahrrad mit Hilfsmotor,in diesem speziellen Falle aber ohne Motorbetrieb als stinknormales Fahrrad.Bis 1,6 Promille passiert schonmal gar nichts,auch kein Angriff auf den eigentlichen Führerschein.
Beweis z.B. kalter Motor,abgezogenes Kerzenkabel. Mit Motorbetrieb sind die Folgen bekannt.
2)Beim Entzug der Fahrerlaubnis können bis zum 1.4.65 geborene ohne Probleme weiterhin Mofa fahren.
3)Danach geborene benötigen beim F-Entzug eine Mofaprüfbescheinigung,da ja der beinhaltende "Lappen" weg ist. Diese bekommt man trotzdem bei jeder Fahrschule,da diese Prüfbescheinigung k e i n e Fahrerlaubnis im Sinne des Gesetzes darstellt.
Bei ehem.Führerscheininhabern meistens jedoch reine Formsache,da sie die Regeln im Strassenverkehr beherrschen(sollten).
4)Lasst es trotzdem bleiben! Wenn wir schon mit "offener Birne"fahren dürfen,sollten wir diese nicht noch zusätzlich vernebeln.
Gruss Claus
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1)Die Saxonette gilt zwar als Fahrrad mit Hilfsmotor,in diesem speziellen Falle aber ohne Motorbetrieb als stinknormales Fahrrad.Bis 1,6 Promille passiert schonmal gar nichts,auch kein Angriff auf den eigentlichen Führerschein.
Beweis z.B. kalter Motor,abgezogenes Kerzenkabel. Mit Motorbetrieb sind die Folgen bekannt.
2)Beim Entzug der Fahrerlaubnis können bis zum 1.4.65 geborene ohne Probleme weiterhin Mofa fahren.
3)Danach geborene benötigen beim F-Entzug eine Mofaprüfbescheinigung,da ja der beinhaltende "Lappen" weg ist. Diese bekommt man trotzdem bei jeder Fahrschule,da diese Prüfbescheinigung k e i n e Fahrerlaubnis im Sinne des Gesetzes darstellt.
Bei ehem.Führerscheininhabern meistens jedoch reine Formsache,da sie die Regeln im Strassenverkehr beherrschen(sollten).
4)Lasst es trotzdem bleiben! Wenn wir schon mit "offener Birne"fahren dürfen,sollten wir diese nicht noch zusätzlich vernebeln.
Gruss Claus